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   LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04   

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https://dejure.org/2011,14680
LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04 (https://dejure.org/2011,14680)
LG Halle, Entscheidung vom 21.10.2011 - 3 O 549/04 (https://dejure.org/2011,14680)
LG Halle, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 3 O 549/04 (https://dejure.org/2011,14680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 204 Abs 2 S 2 BGB, § 642 BGB, § 2 Nr 5 VOB/B, § 6 Nr 6 VOB/B, § 249 ZPO
    Bauvertrag: Anforderungen an die Darlegung bauzeitabhängiger Mehrkosten; triftiger Grund für das Nichtbetreiben des Verfahrens in der Sechsmonatsfrist nach Anordnung des Ruhens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ersatz bauzeitabhängiger Mehrkosten wegen Verzögerungen des Bauablaufs; Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag bzgl. des Bestehens eines Anspruchs auf Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten gem. § 6 Nr. 6 VOB/B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 6; ZPO § 286; ZPO § 287
    Voraussetzungen für den Ersatz bauzeitabhängiger Mehrkosten wegen Verzögerungen des Bauablaufs; Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag bzgl. des Bestehens eines Anspruchs auf Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten gem. § 6 Nr. 6 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Und wieder: Bauzeitabhängige Mehrkosten nicht pauschalieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ruhen des Verfahrens: Verjährungsfalle bei laufenden Bauprozessen! (IBR 2012, 1042)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Und wieder: Bauzeitabhängige Mehrkosten nicht pauschalieren! (IBR 2012, 1039)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Nach der Rechtsprechung reicht es für die Annahme eines triftigen Grundes nicht aus, wenn eine Partei lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwartet (vgl. BGH NJW 1998, 2274, 2276) oder wenn sie ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände lediglich wegen außergerichtlicher Verhandlungen das Verfahren nicht weiterbetreibt.
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Nach der Rechtsprechung fängt die Verjährungsfrist allerdings nicht wieder an zu laufen, wenn die Klägerin einen triftigen Grund hatte, das Verfahren nicht weiter zu betreiben und die Beklagte von diesem Grund Kenntnis hatte (vgl. BGH NJW 2001, 218).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Als triftigen Grund hat der Bundesgerichtshof es aber angesehen, wenn nach Auffassung des Gerichts der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil erhebliche Bedeutung für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil hat und die Parteien deshalb auf Anraten des Gerichts erst den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten (BGH NJW 1979, 810, 811).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Um § 2 Nr. 5 VOB/B anwenden zu können, muss die Änderung der auszuführenden Leistung, der Ausführungsart oder des Bauablaufs stets durch Umstände ausgelöst worden sein, die zum Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehören, ihm also zuzurechnen sind (BGH BauR 1985, 561, 564).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Er soll gewarnt werden und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen (vgl. BGH BauR 2000, 722).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Dazu ist i. d. R. eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung unumgänglich (vgl. BGH BauR 2005, 857, 858).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Ihr kommen jedoch die Erleichterungen des § 287 ZPO zugute (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005, VII ZR 225/03).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08

    Behinderungsansprüche des Auftragnehmers bei einem Bauvertrag:

    Auszug aus LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04
    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009, 11 W 25/08).
  • OLG Naumburg, 10.11.2009 - 10 W 55/09

    Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf

    Die Klägerin wird von der S. GmbH im Verfahren vor dem Landgericht Halle, Geschäftszeichen 3 O 549/04, auf Zahlung von Schadenersatz aus demselben Bauvorhaben in Anspruch genommen.

    Mit Beschluss des Landgerichts vom 18. Oktober 2006 wurde im "Hinblick auf die weiteren zwischen den Parteien anhängigen Verfahren ... mit Zustimmung der Parteien" das Ruhen des Verfahrens 3 O 549/04 angeordnet.

    Den Parteivertreter wurde mit gerichtlichem Schreiben vom 3. Juli 2007 mitgeteilt, das Oberlandesgericht habe im Verfahren 9 O 228/04 entschieden, "es sei eine vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden", was bedeute, dass im Verfahren 3 O 549/04 keine Verjährung eingetreten sei.

    Es werde anheim gestellt, das Verfahren 3 O 549/04 wieder aufzunehmen.

    Mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2007 hatte die hiesige Klägerin (und dortige Beklagte) sodann begehrt, dem Verfahren 3 O 549/04 Fortgang zu geben.

    Das Verfahren 3 O 549/04 ruht nach wie vor.

    Mit Beschluss vom 05. Dezember 2008 hat das Landgericht Halle das hiesige Verfahren im Hinblick auf das ruhende Verfahren 3 O 549/04 gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.

    Die Aussetzung des Verfahrens sei sinnvoll, da in dem Verfahren 3 O 549/04 teilweise die Mehrkostenansprüche inhaltlich geklärt werden müssten, die Gegenstand des hiesigen Verfahrens seien.

    Wenn sich im Verfahren 3 O 549/04 herausstelle, dass keine Ansprüche der S. gegen die hiesige Klägerin bestünden, wäre der Regressforderung ohne Weiteres die Grundlage entzogen.

    Zwar sei das Verfahren 3 O 549/04 mit Rücksicht auf ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Halle mit dem Geschäftszeichen 9 O 228/04, in dem sich eine parallele Verjährungsproblematik ergeben habe, zum Ruhen gebracht worden.

    Bereits im Juli 2007 sei den Parteien aber mitgeteilt worden, dass die Verjährungsproblematik inzwischen geklärt sei und die Parteien das Verfahren 3 O 549/04 wieder aufrufen und weiter betreiben könnten.

    Das vorliegende Verfahren im Hinblick auf das Verfahren 3 O 549/04 auszusetzen, ist danach ermessensfehlerhaft.

    Es besteht hier keine begründete Aussicht, dass der Prozess 3 O 549/04 Fortgang nähme.

    Das Verfahren 3 O 549/04 ruht.

    Aus den Gründen der angegriffenen Entscheidung lässt sich nicht entnehmen, dass die geltend gemachten Ansprüche der Klägerin auch nur teilweise vom Erfolg der gegen sie gerichteten Klage im Verfahren 3 O 549/04 abhängig wären.

    Das Gericht hat erkennbar nicht geprüft, ob es auf das Ergebnis des Verfahrens 3 O 549/04 für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreites gegebenenfalls gar nicht ankommt.

    Wenn aber der Ausgang des Verfahrens in der Sache 3 O 549/04 dahinstehen kann, liegt keine Vorgreiflichkeit vor.

    Hier hat das Gericht in der angegriffenen Entscheidung weder die Zulässigkeit und Begründetheit des Hauptantrages noch des Hilfsantrages soweit geprüft, dass es ermessensfehlerfrei festgestellt hätte, dass die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit tatsächlich teilweise vom Ergebnis des Verfahrens 3 O 549/04 abhängig wäre.

    Insoweit scheint es nicht von einer Vorgreiflichkeit des Rechtsstreites 3 O 549/04 auszugehen.

    Sie lässt damit nicht nachvollziehbar erkennen, aus welchen Gründen das Gericht annimmt, die im Verfahren 3 O 549/04 zu entscheidende Rechtsfrage sei für den Ausgang des hiesigen Verfahrens maßgeblich (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.10.1994, Az: 5 UF 90/93, MDR 95, 202; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.1993, Az: 11 U 50/91, NJW 95, 1296).

  • LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13

    Ingenieurhonorarklage: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer Vergütung

    Die konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen muss auch diejenigen unstreitigen Umstände berücksichtigen, die gegen eine Behinderung sprechen, wie z.B. die wahrgenommene Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (vgl. LG Halle, Urteil vom 21.10.2011 - 3 O 549/04 - juris, Rn. 69).
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