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   LG Halle, 25.04.2018 - 1 S 316/17   

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https://dejure.org/2018,64097
LG Halle, 25.04.2018 - 1 S 316/17 (https://dejure.org/2018,64097)
LG Halle, Entscheidung vom 25.04.2018 - 1 S 316/17 (https://dejure.org/2018,64097)
LG Halle, Entscheidung vom 25. April 2018 - 1 S 316/17 (https://dejure.org/2018,64097)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bau eines kleinen Gartenhäuschen begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Sigmaringen, 26.11.2021 - A 13 K 348/18
    Denn es fehlt hierzu nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der das Gericht auch unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse (vgl. nur EASO, Country of Origin Information Report Afghanistan: Key socio-economic indicators - Focus on Kabul City, Mazar-e Sharif and Herat City, April 2019) weiterhin folgt, in Afghanistan am erforderlichen Akteur (§ 4 Abs. 3 Satz 1 AsylG i.V.m. § 3c AsylG, vgl. ausführlich zuletzt VGH Bad.-Württ, Urteil vom 12.10.2018 - A 1 1 S 316/17-, juris Rn. 54-81; ferner VGH Bad.-Württ., Urteile vom 03.11.2017 -A 11 S 1704/17-, vom 05.12.2017 - A 1 1 S 1144/17-, vom 17.01.2018-A 11 S 241/17-und vom 11.04.2018-A 11 S 1729/17-, aile juris).
  • VG Cottbus, 02.09.2020 - 6 K 660/17
    Mai 2017 bis zum 23. Januar 2018 wurden 68 weitere Personen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben, von Ende Dezember 2016 bis einschließlich September 2018 insgesamt 366 Personen (vgl. VGH Mann­ heim, Urteil vom 12. Oktober 2 0 1 8 - A 1 1 S 316/17-juris, Rn. 402-406 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Sigmaringen, 16.04.2021 - A 8 K 1251/18
    Selbst um von dem Schicksal anderer auf das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr für einen Einzelnen, im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Be­ handlung ausgesetzt zu sein, zu schließen, bedürfte es - ähnlich wie bei dem Konzept der Gruppenverfolgung, das vom Bundesverfassungsgericht für das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG entwickelt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216) und das auch im internationalen Flüchtlingsrecht in sehr ähnlicher Weise Anwendung findet (siehe Hathaway/Foster, The Law of Refugee Status, 2nd Ed. 2014, S. 169 ff.), - einerseits einer Gruppe von Personen, bei denen sich ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK bereits feststellen lässt, so­ wie andererseits der Überzeugung, dass der betroffene Einzelne mit diesen Personen die Merkmale teilt, die für den Eintritt der Umstände, die zu einer Art. 3 EMRK wider­ sprechenden Behandlung führen, maßgeblich waren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1 2 . 1 0 . 2 0 1 8 - A 1 1 S 316/17-Juris Rn. 195 ff.).
  • VG Stuttgart, 02.12.2021 - A 15 K 10413/17
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigt werden (VGH Bad.- Württ., Urt. v. 12.10.2018 - 1 1 S 316/17 - juris Rn. 43).
  • VG Stuttgart, 19.05.2021 - A 4 K 5953/18
    Es muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - 1 1 S 316/17 -juris Rn. 38).
  • VG Stuttgart, 09.09.2020 - A 15 K 2724/19
    Unter Berücksichtigung des beschriebenen Beweisnotstands kommt dem persönlichen Vorbringen des Klägers und dessen Würdigung gesteigerte Bedeutung zu, weswegen allein der Tatsachenvortrag des Schutzsuchenden zum Erfolg der Klage führen kann, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne "glaubhaft" sind, dass sich das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - 1 1 S 316/17 - juris Rn. 39).
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