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   LG Halle, 26.04.2006 - 11 O 5/06   

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https://dejure.org/2006,20695
LG Halle, 26.04.2006 - 11 O 5/06 (https://dejure.org/2006,20695)
LG Halle, Entscheidung vom 26.04.2006 - 11 O 5/06 (https://dejure.org/2006,20695)
LG Halle, Entscheidung vom 26. April 2006 - 11 O 5/06 (https://dejure.org/2006,20695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ort der bestimmungsmäßen Kenntnisgabe eines Mediums als Handlungsort bei über Internet verbreiteten Medien; Vorlage einer Steuererklärung oder einer betriebswirtschaftlichen Auswertung als Voraussetzung für die Glaubhaftmachung einer Mitbewerberstellung; Angebot zum ...

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wettbewerbszentrale.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    § 4 UWG; § 15 JuSchG
    Jugendschutz - Hinweis auf Aufnahme in Liste jugendgefährdender Medien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewerbung von indizierten Computerspielen auf Webseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewerbung von indizierten Computerspielen auf Webseite

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Halle, 26.04.2006 - 11 O 5/06
    Es gibt keine Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außerdem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261) [BGH 05.10.2000 - I ZR 237/98].
  • LG Wuppertal, 19.05.2017 - 12 O 22/17

    Werbung für ein indiziertes Computerspiel ist unzulässig

    Durch § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG soll vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche überhaupt Kenntnis von der Existenz jugendgefährdender Medien bekommen, um zu verhindern, dass sie sich, gegebenenfalls auch über erwachsene Personen, den Besitz dieser Medien verschaffen (vgl. LG Halle (Saale), GRUR-RR 2007, 26, Erbs/Kohlhaas - Liesching, Strafrechtliche Nebengesetze, 212. EL Januar 2017, § 15 JuSchG Rn. 21, m.N.), und zwar von wem auch immer, nicht also zwingend vom das indizierte Spiel so Anbietenden.
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