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   LG Halle, 28.12.2022 - 6 O 195/22   

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LG Halle, 28.12.2022 - 6 O 195/22 (https://dejure.org/2022,43058)
LG Halle, Entscheidung vom 28.12.2022 - 6 O 195/22 (https://dejure.org/2022,43058)
LG Halle, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 6 O 195/22 (https://dejure.org/2022,43058)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Abs 1 EUV 2016/679, Art 6 Abs 1 EUV 2016/679, Art 13 EUV 2016/679
    Pflichten des Betreibers einer Social-Media-Plattform: Schutz von Nutzerdaten vor der Verarbeitung durch Scraper

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Essen, 10.11.2022 - 6 O 111/22

    Schadensersatz wegen DS-GVO-Verstoß bei Nutzung einer Social Media Plattform

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2022 - 6 O 195/22
    Bei dieser Abwägung war auch maßgeblich darauf abzustellen, dass die Nutzung der Plattform als solche freiwillig ist (vgl. hierzu LG Essen, Urteil vom 10.11.2022, 6 O 111/22 Rz. 50 - 52).

    Der Betreiber einer Social - Media - Plattform ist insoweit nicht verpflichtet, Nutzerdaten vor der Verarbeitung durch Scraper zu schützen, soweit die Daten - wie hier - für jedermann ohne Zugangskontrolle ober Überwindung technischer Zugangsbeschränkungen abrufbar sind und dies dem Nutzer bekannt ist; die Erhebung dieser Daten als solche erfolgte daher nicht unrechtmäßig (vgl. LG Essen, Urteil vom 10.11.2022, 6 O 111/22, Rz. 54).

    Das Risiko, dass über technische Programme selbst gewählte Freigaben personenbezogener Daten ausgenutzt und missbraucht werden, ist bei der Internetnutzung vom Nutzer zu tragen, wenn sich dieser eigenverantwortlich zur Nutzung entschlossen hat und - wie hier - selbst entscheiden konnte, wie weit er die Angebote nutzt (vgl. LG Essen, Urteil vom 10.11.2022, 6 O 111/22, Rz. 62).

  • LG Gießen, 03.11.2022 - 5 O 195/22

    Ansprüche wegen sog. Daten-Scrapings

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2022 - 6 O 195/22
    Dies stünde einem effektiven Rechtsschutz entgegen (vgl. hierzu LG Gießen, Urteil vom 3.11.2022, 5 O 195/22).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2022 - 6 O 195/22
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung ist dann hinzunehmen, wenn dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist, mithin die Klägerseite ihren Antrag nicht konkreter fassen kann (vgl. nur BGH GRUR 2017, 422).
  • LG Bielefeld, 10.03.2023 - 19 O 147/22
    Soweit die Beklagte eingewendet hat, der Kläger mache einen einzigen immateriellen Schadensersatz aufgrund verschiedener behaupteter Verstöße gegen die DSGVO und verschiedener Schäden geltend, trägt dies nicht die Unbestimmtheit; ebenso sind auch die Klageanträge zu 2) und 3) hinreichend bestimmt (LG Bielefeld Urt. v. 19.12.2022 - 8 O 182/22, GRUR-RS 2022, 38375, Rn. 16 ff.; LG Halle Urt. v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, BeckRS 2022, 42233, Rn. 14; LG Essen Urt. v. 10.11.2022 - 6 O 111/22, GRUR-RS 2022, 34818 Rn. 37 ff.).

    In diesem Lichte sind dann die von der Beklagten gewählten Voreinstellungen nicht zu beanstanden, da der jeweilige Nutzer umfassend und verständlich über Änderungsmöglichkeiten informiert wird (LG Essen Urt. v. 10.11.2022 - 6 O 111/22, GRUR-RS 2022, 34818 Rn. 50 ff.; LG Halle Urt. v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, BeckRS 2022, 42233 Rn. 18).

    Dann aber ist es auch im Lichte der internetspezifischen Gepflogenheiten umso wichtiger, dass der Nutzer sich sorgfältig mit den Hinweisen auseinandersetzt, um für sich eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Informationen er in welchem Umfang freigibt und wie weitgehend er die Kommunikationsplattform der Beklagten nutzen will (LG Essen Urt. v. 10.11.2022 - 6 O 111/22, GRUR-RS 2022, 34818 Rn. 50 ff.; LG Halle Urt. v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, BeckRS 2022, 42233 Rn. 18).

    Soweit der Kläger ferner Auskunft über die Empfänger der "Scraping - Daten" verlangt, scheitert ein Anspruch an der erteilten Auskunft der Beklagten, sie sei zu weiteren Informationen nicht imstande (LG Halle Urt. v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, BeckRS 2022, 42233, Rn. 26).

  • LG Memmingen, 09.03.2023 - 35 O 1036/22

    Keine Ansprüche eines Nutzers gegen Facebook nach Scraping-Vorfall

    Denn die Beklagte durfte aufgrund der von ihr zur Verfügung gestellten Nutzungshinweisen sowie der vor Registrierung vom Nutzer zwingend zu bestätigenden Datenverwendungsrichtlinien davon ausgehen, dass der Klageseite klar ist, dass sein Name, Geschlecht und Benutzername jederzeit für jedermann abrufbar ist (vgl. Landgericht Essen aaO, so auch LG Halle Urteil vom 28.12.2022 - 6 O 195/22).
  • LG Bochum, 05.06.2023 - 6 O 86/22
    In diesem Lichte sind dann die von der Beklagten gewählten Voreinstellungen nicht zu beanstanden, da der jeweilige Nutzer umfassend und auch noch hinreichend verständlich über Änderungsmöglichkeiten informiert wird und er die Reichweite selbst individuell bestimmen kann (vgl. LG Bochum - Urteil vom 12.05.2023 - Az. 4 O 152/22 - und Urteil vom 03.05.2023 - Az. 3 O 116/22 - LG Essen Urteil v. 10.11.2022 - 6 O 111/22, GRUR-RS 2022, 34818 Rn. 50 ff.; LG Halle Urteil v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, BeckRS 2022, 42233 Rn. 18; LG Bielefeld, Urteil vom 10.03.2023 - 19 O 147/22; LG Kiel; Urteil vom 12.01.2023 - 6 O 154/22).

    Demnach kann man dann aber auch von einem durchschnittlichen, verständigen Nutzer erwarten, dass sich dieser sorgfältig mit den Hinweisen auseinandersetzt, um für sich eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Informationen er in welchem Umfang freigibt und wie weitgehend er die Kommunikationsplattform der Beklagten nutzen will (vgl. LG Bochum - Urteil vom 12.05.2023 - Az. 4 O 152/22 - und Urteil vom 03.05.2023 - Az. 3 O 116/22 - LG Essen Urteil v. 10.11.2022 - 6 O 111/22; LG Halle Urteil v. 28.12.2022 - 6 O 195/22; LG Bielefeld, Urteil vom 10.03.2023 - 19 O 147/22).

  • LG Memmingen, 16.02.2023 - 24 O 913/22

    Erfolglose Schadensersatzklage wegen öffentlich zugänglicher Nutzerdaten

    Denn die Beklagte durfte aufgrund der von ihr zur Verfügung gestellten Nutzungshinweisen sowie der vor Registrierung vom Nutzer zwingend zu bestätigenden Datenverwendungsrichtlinien davon ausgehen, dass der Klageseite klar ist, dass sein Name, Geschlecht und Benutzername jederzeit für jedermann abrufbar ist (vgl. Landgericht Essen aaO, so auch LG Halle Urteil vom 28.12.2022 - 6 O 195/22).
  • LG Kassel, 06.04.2023 - 10 O 851/22
    Die Erhebung der Daten als solche erfolgte nämlich dem Grunde nach schon nicht unrechtmäßig i.S.d. Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO (so auch LG Halle, Urt. v. 28.12.2022 - 6 O 195/22, n.v.; LG Essen, Urt. v. 10.11.2022 - 6 O 111/22, GRUR-RS 2022, 34818 Rn. 54).
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