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   LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15   

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https://dejure.org/2016,33141
LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15 (https://dejure.org/2016,33141)
LG Halle, Entscheidung vom 29.04.2016 - 1 S 312/15 (https://dejure.org/2016,33141)
LG Halle, Entscheidung vom 29. April 2016 - 1 S 312/15 (https://dejure.org/2016,33141)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Einzelrichterin der Berufungskammer des LG Halle ändert das Urteil des AG Halle/ Saale im Rechtsstreit gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse um die restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten mit Berufungsurteil vom 29.4.2016 - 1 S 312/15 - ab und verurteilt ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Grundsätzlich gehören die der Geschädigten durch die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens entstandenen Kosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2014, VI ZR 357/13).

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlich Betrags, als sich in ihr die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten niederschlagen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2014 a.a.O.).

    Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen in Höhe eines bestimmten Betrages erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichenden Grundlage (so BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Durch ein vertraglich bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis wollen die Parteien einen bestehenden oder zumindest für möglich gehaltenen Anspruch ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und diesen insoweit endgültig festlegen (vgl. BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH, NJW 2008, 3425).

    Der Wille der Parteien, eine derart weitgehende rechtliche Wirkung herbeizuführen, kann, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist, jedoch nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. BGH, NJW 2008, 3425; NJW-RR 1988, 962).

    Die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist danach nur gerechtfertigt, wenn die Beteiligten dafür unter den konkreten Umständen einen besonderen Anlass hatten, weil zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. BGH BGHZ 66, 250, 253f., BGH NJW 2008, 3425).

  • AG Halle/Saale, 18.11.2015 - 102 C 3359/13
    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Landgericht Halle                                                                                       verkündet am: Geschäfts-Nr.:                                                                                            29.04.2016 1 S 312/15 102 C 3359/13 Amtsgericht Halle (Saale).

    Das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 18.11.2015, Az.: 102 C 3359/13, wird abgeändert:.

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Durch ein vertraglich bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis wollen die Parteien einen bestehenden oder zumindest für möglich gehaltenen Anspruch ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und diesen insoweit endgültig festlegen (vgl. BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH, NJW 2008, 3425).

    Die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist danach nur gerechtfertigt, wenn die Beteiligten dafür unter den konkreten Umständen einen besonderen Anlass hatten, weil zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. BGH BGHZ 66, 250, 253f., BGH NJW 2008, 3425).

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Eine Entbehrlichkeit des Zugangserfordernisses nach der Verkehrssitte besteht, nach dem Vorbild des § 516 Abs. 2, in der Regel bei unentgeltlichen Zuwendungen und für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften (vgl. Eckert in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 38. Edition, Stand: 01.02.2016, Rn. 8), wie z. B eines Angebotes zur Abtretung einer Forderung (BGH NJW 2000, 276, 277).

    Die Betätigung des Annahmewillens kann schon dadurch erfolgen, dass das vorteilhafte Angebot nicht ausdrücklich abgelehnt wird (BGH NJW 2000, 276, 277).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Sie durfte sich damit begnügen, den ihrer Lage als ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen; sie war insbesondere nicht verpflichtet, zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigstem Sachverständigen zu betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05), auch wenn das Risiko, dass sie ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist, bei ihr liegt (BGH, Urteil vom 23.01.2007, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Sie durfte sich damit begnügen, den ihrer Lage als ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen; sie war insbesondere nicht verpflichtet, zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigstem Sachverständigen zu betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05), auch wenn das Risiko, dass sie ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist, bei ihr liegt (BGH, Urteil vom 23.01.2007, a.a.O.).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Grundsätzlich steht auch einem Leasingnehmer ein deliktischer Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB für die Schäden zu, welche durch die Beschädigung der Sache entstanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2013, 1 U 27/13; BGH, Urteil vom 05.11.1991, VI ZR 145/91).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2013 - 1 U 27/13

    Beschädigung des vom Fahrzeugvermieter geleasten Fahrzeugs durch den Mieter:

    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Grundsätzlich steht auch einem Leasingnehmer ein deliktischer Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB für die Schäden zu, welche durch die Beschädigung der Sache entstanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2013, 1 U 27/13; BGH, Urteil vom 05.11.1991, VI ZR 145/91).
  • LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Auszug aus LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten muss diese unter Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte vortragen, aus welchen Gründen nunmehr doch Zweifel an der Abtretung der Geschädigten bestehen sollten (vgl. hierzu Landgericht Halle, Urteil vom 12.11.2014, 2 S 82/14).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

  • LG Dortmund, 24.05.2016 - 1 S 42/16
    Mehrere Regelungen werden miteinander und unabgegrenzt voneinander unter Verstoß gegen das Transparenzgebot, wonach für die Eigentümer klar der Beschlussgegenstand klar erkennbar sein muss (vgl. LG Dortmund 1 S 312/15 für den Fall der Veränderung eines Umlageschlüssels), verklammert.
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