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   LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12   

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LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12 (https://dejure.org/2014,79800)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2014 - 312 O 129/12 (https://dejure.org/2014,79800)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2014 - 312 O 129/12 (https://dejure.org/2014,79800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Anspruch auf Unterlassung wegen markenmäßiger Verwendung des Zeichens und einer Verwechslungsgefahr mit der Klagemarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Daher kann ein geringerer Grad an Waren-/ Dienstleistungsähnlichkeit durch einen höheren Grad der Zeichenähnlichkeit ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, GRUR 2009, 766, Tz. 26 - Stofffähnchen ).

    Sie setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen, Waren oder Dienstleistungen in einem Umfang tatsächlich in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Zeichen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH, GRUR 2009, 766, 769 Rz. 32 - Stofffähnchen).

    Eine solche Schwächung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Ausnahmetatbestand dar (BGH GRUR 2009, 766 - Stoffähnchen , Tz. 32).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Erforderlich ist, dass im Einzelnen der Umfang der Tätigkeit der Drittfirmen und die Bekanntheit der Kennzeichnungen am Markt dargelegt werden (BGH GRUR 2008, 1104 - Haus & Grund II , Tz. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Ein Anspruch auf Rechnungslegung ergibt sich aus § 19 MarkenG, § 242 BGB (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 260, 264).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 2006, 859, Tz. 18 m.w.N. - Malteserkreuz ) schließt dies jedoch nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH genießen Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine hohe Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfangreicheren Schutz als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist (EuGH, GRUR 1998, 922 - Canon, Rz. 18).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Bei Zeichenbestandteilen ist Voraussetzung, dass die Verwendung des fraglichen Bestandteils in einer größeren Zahl von Drittzeichen für den Verkehr als solche erkennbar ist, so dass z.B. eine Übereinstimmung mit Drittzeichen nur in einem dort willkürlich, d.h. insbesondere sprachregelwidrig herauszulösenden Zeichenelement keine Schwächung begründet (BGH, GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin I).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2014 - 312 O 129/12
    Von einer solchen bestimmungsgemäßen Auswirkung ist auszugehen, wenn sich der streitige Internetauftritt inhaltlich bestimmungsgemäß an die Verkehrskreise im jeweiligen Gerichtsbezirk wendet (vgl. BGH NJW 2005, 1435, Tz. 17 - HOTEL MARITIME zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ).
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