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LG Hamburg, 01.05.2006 - 301 AR 8/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Bezug auf die Rechtshilfe; Zuständigkeit für die Erledigung inländischer Rechtshilfesachen; Anhörung des organschaftlichen Vertreters eines Insovenzschuldners zum Eröffnungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 22.02.2006 - 160 IN 233/05
- LG Hamburg, 01.05.2006 - 301 AR 8/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1747
- NZI 2006, 410
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Dortmund, 04.04.2002 - 9 T 297/02
Auszug aus LG Hamburg, 01.05.2006 - 301 AR 8/06
Das kann jedoch dahinstehen, denn die Zuständigkeitskonzentration des § 2 Abs. 2 InsO erstreckt sich ohnehin nicht auf Rechtshilfeersuchen (…vgl. Schmerbach, in: Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 5 Rdnr. 26 a;… Rüther, in: Hamburg Kommentar zur InsO, § 2 Rdnr. 7; LG Dortmund, NZI 2002, 556). - OLG Köln, 06.09.1999 - 2 W 163/99
Rechtshilfe im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus LG Hamburg, 01.05.2006 - 301 AR 8/06
Auch die Tatsache, dass das ersuchte Gericht nicht eine zwangsweise Vorführung oder eine Verhaftung des Schuldners nach § 98 Abs. 2 InsO anordnen kann, ist für die vorliegende Entscheidung ohne Bedeutung, denn derartige Maßnahmen bleiben ohnehin dem ersuchenden Konkursgericht vorbehalten (vgl. OLG Köln, NZI 1999, 459).