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LG Hamburg, 01.06.2017 - 630 KLs 2/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 265b Abs 1 StGB, § 265b Abs 3 Nr 1 StGB, § 238 HGB, §§ 238 ff HGB
Kreditbetrug: Tatbestandsmerkmal des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs - ra.de
- strafrechtsiegen.de
Kreditbetrug - in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kreditbetrug: Wann liegt ein kaufmännischer Betrieb vor?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kreditbetrug: Wann liegt ein kaufmännischer Betrieb vor?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 16.06.1993 - 1 Ws 507/93
Kaufmännische Belegsammlungen; Kaufmännische Listen; Vornahme der Einsicht; …
Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2017 - 630 KLs 2/17
(1) Besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens im Sinne von § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a GVG sind Kenntnisse, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung liegen, weil sie sich auf Verfahrensweisen, die nur besonderen Wirtschaftskreisen eigen oder geläufig sind, oder auf schwer durchschaubare Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens beziehen (…vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 19.6.2007 - 1 Ws 111/07 -, juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 318; OLG Stuttgart, wistra 1991, 236; OLG Köln, wistra 1991, 79, 80; OLG München, JR 1980, 77, 79).Eine Zuständigkeit nach § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a GVG kann etwa gegeben sein, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1993, 318).
- OLG Saarbrücken, 19.06.2007 - 1 Ws 111/07
Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer in Fällen des Betruges durch Abrechnung …
Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2017 - 630 KLs 2/17
(1) Besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens im Sinne von § 74c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a GVG sind Kenntnisse, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung liegen, weil sie sich auf Verfahrensweisen, die nur besonderen Wirtschaftskreisen eigen oder geläufig sind, oder auf schwer durchschaubare Mechanismen des modernen Wirtschaftslebens beziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 19.6.2007 - 1 Ws 111/07 -, juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 318; OLG Stuttgart, wistra 1991, 236; OLG Köln, wistra 1991, 79, 80; OLG München, JR 1980, 77, 79).