Rechtsprechung
LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Zigarettenimport
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 23 Abs 1 TabakerzG
Verstoß eines Importeurs von elektronischen Zigaretten gegen Mitteilungspflichten - kanzlei.biz
Zur Mitteilungspflicht von Importeuren von E-Zigaretten
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Die doppelte Mitteilungspflicht von Importeuren und Herstellern von E-Zigaretten
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 182
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09
BIO TABAK
Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18
Nicht erforderlich ist eine spezifisch wettbewerbsbezogene Schutzfunktion in dem Sinne, dass die Regelung die Marktteilnehmer speziell vor dem Risiko einer unlauteren Beeinflussung ihres Marktverhaltens schützt (BGH GRUR 2011, 633 (637) Rn. 34 - BIO TABAK). - BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03
Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft
Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18
Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung liegt vor, wenn ein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift besteht, die zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (BGH GRUR 2007, 162 (163) Rn. 11 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft).