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   LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18   

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https://dejure.org/2018,17571
LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18 (https://dejure.org/2018,17571)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2018 - 416 HKO 39/18 (https://dejure.org/2018,17571)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 416 HKO 39/18 (https://dejure.org/2018,17571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zigarettenimport

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 23 Abs 1 TabakerzG
    Verstoß eines Importeurs von elektronischen Zigaretten gegen Mitteilungspflichten

  • kanzlei.biz

    Zur Mitteilungspflicht von Importeuren von E-Zigaretten

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die doppelte Mitteilungspflicht von Importeuren und Herstellern von E-Zigaretten

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18
    Nicht erforderlich ist eine spezifisch wettbewerbsbezogene Schutzfunktion in dem Sinne, dass die Regelung die Marktteilnehmer speziell vor dem Risiko einer unlauteren Beeinflussung ihres Marktverhaltens schützt (BGH GRUR 2011, 633 (637) Rn. 34 - BIO TABAK).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 01.06.2018 - 416 HKO 39/18
    Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung liegt vor, wenn ein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift besteht, die zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (BGH GRUR 2007, 162 (163) Rn. 11 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft).
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