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LG Hamburg, 02.03.2015 - 327 O 250/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 185 Nr 3 ZPO, § 233 ZPO, § 339 Abs 2 ZPO
Versäumnisurteil: Versäumung der Einspruchsfrist; Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.05.2014 - 327 O 250/13
- LG Hamburg, 02.03.2015 - 327 O 250/13
- OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 09.12.2014 - 3 Ni 29/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Biege- und Härtevorrichtung für Glasscheiben …
Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2015 - 327 O 250/13
In der Gesamtschau war die Beklagte, die spätestens aufgrund des Schriftsatzes der Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin vom 17.03.2014 ( Anlage KSW 09 (= B & B 15) ), dort unter Ziff. II 3 und 4, in dem Verfahren zum Az. 3 Ni 29/13 (EP) vor dem Bundespatentgericht mit dem Erlass und der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils in diesem Verfahren hat rechnen müssen, daher nach allem nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Einspruchsfrist einzuhalten.
- OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15
Auslandszustellung - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung bei Fehlschlagen …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. März 2015, Az. 327 O 250/13, aufgehoben und der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.Mit Klagschrift vom 10. Juli 2012 hat die Klägerin zunächst sowohl den in Deutschland ansässigen Vertreiber, die Fa. N (vormalige Beklagte zu 1)) als auch die hiesige Beklagte (vormalige Beklagte zu 2)), die in China ansässige Herstellerin Fa. B. Ltd., in Anspruch genommen (Az. 327 O 250/13).