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   LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15   

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https://dejure.org/2016,12704
LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15 (https://dejure.org/2016,12704)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2016 - 318 S 22/15 (https://dejure.org/2016,12704)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2016 - 318 S 22/15 (https://dejure.org/2016,12704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 WoEigG, § 27 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers hinsichtlich der Verpflichtung des Verwalters zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Sanierungsbeschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann keine gemeinschaftsbezogenen Schadensersatzansprüche gegen den verwalter geltend machen; §§ 21 Abs. 4, 27 Abs. 1 Nr. 1, 28 Abs. 3 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftrag zur Balkonsanierung gegeben: Beschluss durchgeführt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Durchsetzung von Verwalterpflichten durch den einzelnen Eigentümer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Durchsetzung eines bestandskräftigen Sanierungsbeschlusses

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeit für WEG-Verwalter nach Auftragserteilung erledigt

Besprechungen u.ä.

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Durchsetzung von Verwalterpflichten durch den einzelnen Eigentümer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Hamburg-St. Georg, 16.01.2015 - 980b C 34/14

    WEG - Umsetzbarkeit von Grundlagenbeschlüssen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St.Georg vom 16.01.2015, Az.: 980b C 34/14 WEG, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 16.1.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Aktenzeichen 980b C 34/14 WEG die Beklagte zu verpflichten, den Beschluss vom 30.5.2013 zu Top 6.1 der Eigentümerversammlung vom 30.5.2013 durchzuführen.

  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
    Dies wurde beispielsweise in einem Fall angenommen, in dem die Wohnungseigentümer zum Ausdruck gebracht hatten, dass sie an einer Erstellung der Abrechnungen durch den früheren Verwalter aus bestimmten Gründen kein Interesse mehr hatten (OLG München, NZM 2007, 292 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
    Im vorliegenden Fall macht der Kläger nicht etwa einen Schadensersatzanspruch (Sekundäranspruch) für einen Schaden geltend, den nur er erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.10.1991 - V ZB 9/91, BGHZ 115, 253), sondern einen Erfüllungsanspruch aus dem Verwaltervertrag.
  • LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Pflicht zur Änderung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
    Eines Ausspruchs nach § 708 Ziff. 10 Satz 2 ZPO bedarf es nicht, weil das amtsgerichtliche Urteil bereits nach §§ 708 Ziff. 11, 711 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.09.2015 - 310 S 3/15, BeckRS 2015, 17192).
  • KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02

    Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
    Dies ist ohne entsprechende Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer jedenfalls dann unzulässig, wenn es sich um einen gemeinschaftsbezogenen Anspruch handelt (vgl. KG NJW-RR 2003, 1168, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 10.03.2017 - 318 S 76/16

    Wohnungseigentumsrecht: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf

    Zwar können sich aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter Schadensersatzansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ergeben (Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 27 Rn. 110; Kammer, Urteil vom 02.03.2016, Az. 318 S 22/15; Urteil vom 08.06.2016, Az. 318 S 18/15).
  • AG Langen, 21.07.2016 - 56 C 75/16

    WEG - Durchsetzung Mehrheitsbeschluss

    Folge ist, dass ein einzelner Eigentümer ohne entsprechende Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer nicht klagebefugt ist (vgl. Niedenführ, WEG Kommentar, 10. Auflage, § 43 WEG, Rdnr. 79; LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, Az.: 318 S 22/15).
  • AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16

    Nur Verband kann Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse anhalten!

    Bei der Pflicht zur Umsetzung der von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch aus Vertrag zwischen dem Verwalter und dem Verband, der gemeinschaftsbezogen ist und nur auf Grund einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer von einem Eigentümer durchgesetzt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2016 - 318 S 22/15 unter Verweis auf KG NJW-RR 2003, 1168 und Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 43 Rn. 78 f.).
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