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   LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19   

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https://dejure.org/2020,7326
LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19 (https://dejure.org/2020,7326)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2020 - 327 O 301/19 (https://dejure.org/2020,7326)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2020 - 327 O 301/19 (https://dejure.org/2020,7326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    ANDROCUR

    Art 47a EGRL 83/2001, Art 54 Buchst o EGRL 83/2001, Art 15 EURL 2015/2436, EUV 2016/161, EURL 62/2011
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auswirkungen der Richtlinie 2011/62/EU ("Fälschungsschutzrichtlinie") und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 ("Delegierte Verordnung") auf die Anforderungen an den Parallelimport von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
    Ist die Frage 2 und/oder 3 zu bejahen: Ist die objektive Erforderlichkeit einer Umverpackung durch "reboxing" i. S. der 5 Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken (vgl. EuGH, NJW 1997, 1627 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova; GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) gleichwohl zu bejahen, wenn die nationalen Behörden in ihren aktuellen Leitfäden zur Umsetzung der Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie oder anderen entsprechenden behördlichen Verlautbarungen bekunden, dass im Normalfall ein Wiederversiegeln von geöffneten Verpackungen nicht oder zumindest nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen akzeptiert werde?.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beeinträchtigt das Umpacken als solches den spezifischen Gegenstand der für das Arzneimittel auf der Verpackung verwendeten Marke (vgl. z. B. EuGH, GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim ua).

    In diesem Fall muss der Parallelimporteur jedoch fünf Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken bei Arzneimitteln/Medizinprodukten erfüllen (vgl. EuGH, NJW 1997, 1627 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II ):.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
    Ist die Frage 2 und/oder 3 zu bejahen: Ist die objektive Erforderlichkeit einer Umverpackung durch "reboxing" i. S. der 5 Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken (vgl. EuGH, NJW 1997, 1627 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova; GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) gleichwohl zu bejahen, wenn die nationalen Behörden in ihren aktuellen Leitfäden zur Umsetzung der Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie oder anderen entsprechenden behördlichen Verlautbarungen bekunden, dass im Normalfall ein Wiederversiegeln von geöffneten Verpackungen nicht oder zumindest nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen akzeptiert werde?.

    In diesem Fall muss der Parallelimporteur jedoch fünf Erschöpfungsvoraussetzungen für das Umpacken bei Arzneimitteln/Medizinprodukten erfüllen (vgl. EuGH, NJW 1997, 1627 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II ):.

  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Auszug aus LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (PharmR 2019, 288) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss v. 23.10.2019 - Az.:3 W 64/19) jüngst entschieden, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit nur das Umpacken als solches betreffe, nicht hingegen die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt werde.
  • OLG Köln, 11.10.2019 - 6 U 142/19

    Umpacken von importierten Arzneimitteln

    Auszug aus LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
    Nach Auffassung des OLG Köln führt die Fälschungsrichtlinie (RL 2011/62/EU), die Art. 54 a der RL 2001/83/EG eingeführt hat, nicht dazu, dass ein Reimporteur, der eine Arzneimittelverpackung zum Einlegen eines deutschsprachigen Beipackzettels öffnen muss, diese nicht weiternutzen kann, auch wenn das Öffnen für den Patienten erkennbar bleibt (Urteil vom 11.10.2019, 6 U 142/19, GRUR-Prax 2019, 516 mit Bespr. v. Cettritz ).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
    Rein wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigten ein solches reboxing nach ganz herrschender Auffassung nicht (BGH NJW-RR 2002, 1687 [1690]).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2020 - 20 U 187/20

    Aussetzung eines Verfahrens; Verbindliche und unionsweite Klärung von Vorfragen

    Der Rechtsstreit wird im Hinblick auf die Vorlageverfahren des Landgerichts Hamburg vom 27.02.2020 (312 O 177/19 und 02.04.2020 (327 O 301/19) sowie des Sø- og Handelsretten vom 03.04.2020 (BS-1202/2019-SHR u.a.) zum Gerichtshof der Europäischen Union analog § 148 ZPO ausgesetzt.
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