Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4a UKlaG, § 4 UKlaG, § 2 UKlaG, § 3 Abs 1 Nr 1 UKlaG, EGRL 29/2005
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
- OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 26.09.2011 - 24 U 111/10
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist als Begehungsort grundsätzlich der Marktort anzusehen, nämlich der Ort, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen (vgl. KG, Urteil vom 26.9.2011, 24 U 111/10, Rz 50, Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen).Für Auftritte im Internet, für die wegen der weltweiten Abrufbarkeit grundsätzlich alle Staaten als Marktorte in Betracht kommen, ist der Kreis des anwendbaren Rechts unter dem Gesichtspunkt der Spürbarkeit auf die Staaten als Marktorte einzuschränken, in denen die ganze oder ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung bestimmungsgemäß oder gezielt als mögliche Kunden angesprochen werden (vgl. KG, Urteil vom 26.9.2011, 24 U 111/10, Rz 51, Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen).
Diese Auslegung der Vorschrift, die ebenso wie etwa § 5a des deutschen UWG, eine nationale Umsetzung von Art. 7 der UGP-Richtlinie ist, kann das streitentscheidende Gericht auch unter Berücksichtigung von § 293 ZPO ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Auslegung der polnischen Vorschrift des Art. 6 polnisches UWG vornehmen (vgl. KG, Urteil vom 26.9.2011, 24 U 111/10, Rz 73, Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen).
Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie so weit wie möglich unterlassen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (vgl. KG, Urteil vom 26.9.2011, 24 U 111/10, Rz 73, Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen;… EuGH - Plus Warenhandelsgesellschaft - a. a. O., Rz 29, zit. nach juris zur Richtlinie 2005/29/EG).
- EuGH, 07.09.2016 - C-310/15
Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine …
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Demnach ist anhand der berechtigten Erwartungen eines Durchschnittsverbrauchers zu prüfen, ob im Verhalten des Gewerbetreibenden ein Verstoß gegen die anständigen Marktgepflogenheiten oder den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben in seinem Tätigkeitsbereich vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 7.9.2016, C-310/15, Rz. 34). - EuGH, 12.10.1995 - C-85/94
Piageme / Peeters
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Die Formulierung einer "leicht verständlichen Sprache" in Art. 14 RL 79/112/EG sei nach dem Urteil des EuGH vom 12.10.1995, C-85/94, Piageme II, nicht mit dem Ausdruck "Amtssprachen des Mitgliedstaats" oder "Sprache des Gebietes" gleichzusetzen, da mit diesem Artikel die Unterrichtung des Verbrauchers gewährleistet und nicht der Gebrauch einer bestimmten Sprache vorgeschrieben werden solle. - BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit kommt grundsätzlich auch die Funktion einer internationalen Zuständigkeitsbestimmung zu (vgl. BGH, Urteil vom 9.10.1986, I ZR 138/84, Rz 15, Unternehmensberatungsgesellschaft I).
- OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20
Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.07.2020, Az. 312 O 614/15, wird zurückgewiesen.