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LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 91/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 91/09
Soweit das Bundesverfassungsgericht - auch für den Bereich der "bloßen Unterhaltung" - darauf abstellt, dass auch die Normalität des Alltagslebens oder in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden dürfen, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann (Absatz-Nrn. 60 ff. des Beschlusses des BVerfG vom 26.2.2008, 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07 ), bedeutet dies keinen Freibrief für eine Berichterstattung über jeden alltäglichen Schritt einer bekannten Persönlichkeit. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2009 - 324 O 91/09
Der einer Straftat Verdächtigte hat - nicht zuletzt wegen der mit einer Presseveröffentlichung verbundenen Prangerwirkung - ein anzuerkennendes öffentliches Interesse an Anonymitätsschutz, soweit nicht ein öffentliches Informationsinteresse überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.3.1998, AfP 1998, S. 386, 388 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 131/96] ).