Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.10.2014 - 329 O 141/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,59008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 260 BGB, § 280 BGB, § 662 BGB
Anlagevermittlung: Verjährung eines gegenüber einem Anlagevermittler geltend gemachten Auskunftsanspruchs - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2014 - 329 O 141/14
Denn es besteht die generelle Pflicht, im Rahmen einer objektgerechten Beratung oder Auskunft unaufgefordert über Vertriebsprovisionen Aufklärung zu geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten, und etwaige irreführende oder unrichtige Angaben zu Vertriebsprovisionen rechtzeitig richtigzustellen (BGH, Urteil vom 03. März 2011 - III ZR 170/10 -, juris). - OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12
Zur Verjährung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-back Provisionen …
Auszug aus LG Hamburg, 02.10.2014 - 329 O 141/14
Auch wenn es sich bei dem Auskunftsanspruch um einen verhaltenen Anspruch handelt, so ist doch davon auszugehen, dass er bei einem Geschäft, welches sich auf die Vermittlung eines einzelnen Anlagegeschäfts bezieht, mit Beendigung des konkreten Auftragsverhältnis entstanden und fällig ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 08.07.2013, 23 U 246/12 - juris, Rn. 86).