Rechtsprechung
   LG Hamburg, 02.12.2021 - 601 Qs 41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58441
LG Hamburg, 02.12.2021 - 601 Qs 41/21 (https://dejure.org/2021,58441)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2021 - 601 Qs 41/21 (https://dejure.org/2021,58441)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 601 Qs 41/21 (https://dejure.org/2021,58441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 73c StPO, § 75 Abs 1 S 2 StPO, § 459g Abs 4 StPO, § 73e Abs 1 StGB, § 397 Abs 1 BGB
    Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Voraussetzungen eines Ausschlusses der Vollstreckung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Voraussetzungen eines Ausschlusses der Vollstreckung der Einziehung von Wertersatz gem. § 459 Abs. 4 StPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

    Auszug aus LG Hamburg, 02.12.2021 - 601 Qs 41/21
    Dann wäre der Versicherer berechtigter Forderungsinhaber und damit auch Verletzter im Sinne von § 73e Abs. 1 StGB und § 459g Abs. 4 StPO (vgl. BT-Drs. 18/9525, 51; BGH, Urt. v. 28.08.2018 - 1 StR 103/18, juris; LK-StGB/Lohse, a.a.O. Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2022 - 24 U 91/21

    Ansprüche des Mandanten eines Rechtsanwalts auf Auskehrung von Zahlungen der

    Denn die Vollstreckung der Einziehung oder Wertersatzeinziehung ist nicht mehr gerechtfertigt, soweit der Geschädigte nach ihrer Anordnung befriedigt wird (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 54; siehe auch LG Hamburg, Beschluss vom 4. Dezember 2021 - 601 Qs 41/21, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht