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   LG Hamburg, 03.02.2016 - 401 HKO 48/14   

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https://dejure.org/2016,76499
LG Hamburg, 03.02.2016 - 401 HKO 48/14 (https://dejure.org/2016,76499)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2016 - 401 HKO 48/14 (https://dejure.org/2016,76499)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 401 HKO 48/14 (https://dejure.org/2016,76499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 425 HGB, § 435 HGB, § 459 HGB, § 634 Nr 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Ersatz des aufgrund mangelhafter Verpackung des Transportguts entstandenen Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 13.11.2015 - 418 HKO 91/14

    Werkvertrag über eine Verpackungsleistung: Vereinbarung einer Wasserfestigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 03.02.2016 - 401 HKO 48/14
    In dem von der Beklagten gegen die Nebenintervenientin geführten Parallelverfahren (Az. 418 HKO 91/14) habe die Beklagte ausgeführt, dass die von der Nebenintervenientin hergestellte Verpackung vertragswidrig und mangelhaft gewesen sei (Klage des Parallelprozesses, K 10).

    Genau dies hat die Beklagte in ihrer eigenen Klage (K 10) in dem Parallelverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen die Nebenintervenientin, Az. 418 HKO 91/14, sogar selbst ausdrücklich ausgeführt.

    Desgleichen ist vollends unverständlich, weshalb die Beklagte auf der Basis eines Vertrags mit der Versicherungsnehmerin der Klägerin über einen Transport bis Korea und einer entsprechenden Unterbeauftragung der Nebenintervenientin sogar einen Rechtsstreit (Az. 418 HKO 91/14) führt, wenn sie nur einen Auftrag der Versicherungsnehmerin der Klägerin bis zum Hafen Hamburg gehabt haben will.

  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 6 U 62/16

    Seetransport von Maschinenteilen nach Korea: Übernahme der Pflicht zur Verpackung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3.2.2016, Geschäfts-Nr. 401 HKO 48/14, wird zurückgewiesen, soweit die Klage dem Grunde nach für berechtigt erklärt worden ist.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg - Kammer 1 für Handelssachen - (Az.: 401 HKO 48/14) vom 3. Februar 2016 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 401 HKO 48/14 vom 3. Februar 2016 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    die Beklagte - unter teilweiser Aufhebung des der Klägerin am 08.02.2016 zugestellten Urteils des Landgerichts Hamburg vom 3. Februar 2016, Aktenzeichen 401 HKO 48/14 - zur Zahlung weiterer EUR 33.068,25 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19. Juli 2013 zu verurteilen.

  • LG Hamburg, 13.11.2015 - 418 HKO 91/14
    Anschließend wendete sie sich an die Klägerin und machte einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt ? 150.031,02 (Schaden durch Korrosion ? 146.228,52, sowie Sachverständigenkosten von ? 4.526,17) geltend und erhob sodann entsprechende Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 401 HKO 48/14).
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