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   LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 637/08   

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https://dejure.org/2009,20430
LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 637/08 (https://dejure.org/2009,20430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 312 O 637/08 (https://dejure.org/2009,20430)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 312 O 637/08 (https://dejure.org/2009,20430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 5 Abs. 5, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit eines Warenangebots ohne ausreichende Liefermöglichkeit

  • kanzlei.biz

    Das Verbot der irreführenden Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 312 c Abs. 1 S. 1 und 2, 312 d Abs. 2 BGB; Art. 240 EGBGB; § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-lnfoV
    Fehlende Angabe von Lieferzeit im Internet wettbewerbswidrig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Angabe zu Lieferzeiten in Online-Shop

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internet-Werbung mit fehlenden Lieferzeiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführung durch fehlende Angabe zu Lieferfristen in Online-Shop

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 637/08
    Dieses Verbot findet seine Rechtfertigung in der Erwartung des Verbrauchers, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt verfügbar sind, so dass die Nachfrage befriedigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005, Az. I ZR 314/02, GRUR 2005, 690 - Internet-Versandhandel ).

    Hier erwartet der Verbraucher - zumindest wenn Angaben zu Lieferfristen fehlen -, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005, Az. I ZR 314/02, GRUR 2005, 690 - Internet-Versandhandel ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 5 Rdn. 8.18).

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