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LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 08.07.2011 - 992 XVII J 3671
- AG Hamburg-St. Georg, 30.08.2011 - 992 XVII J 3671
- LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12
- BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06
Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft
Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12
Fraglich ist jedoch, ob Verfahrensfehler die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer sachlich zutreffenden Entscheidung nur insoweit ermöglichen, als sie bis zu dem erledigenden Ereignis nicht geheilt worden sind und auch nicht durch die Entscheidung über das gegebene Rechtsmittel geheilt worden wären (so zur Haftverlängerung BGH, 8.3.2007 - V ZB 149/06 -). - BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der …
Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 37/12
Der BGH hat zu dieser Problematik in der Entscheidung vom 20.1.2011 zum Aktenzeichen - V ZB 116/10 - das Folgende ausgeführt:.
- BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3. Mai 2012 - 301 T 37/12 - wird aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.