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   LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18   

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https://dejure.org/2018,27201
LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18 (https://dejure.org/2018,27201)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 632 Qs 28/18 (https://dejure.org/2018,27201)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 632 Qs 28/18 (https://dejure.org/2018,27201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 324 Abs 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 385 Abs 1 AO, § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB
    Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener Sicherungsmöglichkeit des Finanzamts durch dinglichen Arrest

  • IWW
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 618 Qs 14/18

    Verdacht der Steuerhinterziehung: Anordnung eines strafprozessualen Arrests

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Dabei beruft es sich unter anderem auf eine Entscheidung des LG Hamburg vom 16.05.2018 (Az. 618 Qs 14/18).

    Zum anderen kann so der Stärkung der Regelungen zur vorläufigen Sicherstellung, die vom Gesetzgeber bei der Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 beabsichtigt worden ist (vgl. BT-Drs. 18/9525, S. 49), entsprochen werden (vgl. insgesamt dazu LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18).

    Dem Argument des auf diese Weise schwindenden Anwendungsbereichs des § 324 AO lassen sich diverse Fallkonstellationen entgegenhalten, in denen die beiden Sicherungsinstrumente nicht gleich geeignet sind (vgl. dazu LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18).

    Für die Frage der Erforderlichkeit kann daher an die Rechtsprechung zu § 111d StPO a.F. angeknüpft werden (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, 1 Ws 163/17).

    Der Beschuldigte ist nämlich nicht (nur) einer "einfachen Steuerhinterziehung" verdächtig, sondern legte eine erhebliche kriminelle Energie zur Eigenbereicherung an den Tag, indem er über einen Zeitraum von mehreren Jahren durch die systematische Nutzung von Scheinrechnungen unter Einbezug verschiedener "Servicegesellschaften" und ggf. weiterer Personen Vorsteuern gegenüber der Finanzbehörde geltend machte, um sein Vermögen im fünfstelligen Bereich zu mehren (so in einem gleichgelagerten Fall LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18).

    Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen H. sind Teil der Verfahrenskosten, über die nach Maßgabe der §§ 464 ff. StPO im Urteil nach Abschluss des Hauptverfahrens zu entscheiden sein wird (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.06.2017, 1 Ws 259/17).

  • OLG Bamberg, 19.03.2018 - 1 Ws 111/18

    Weitere Beschwerde von Beschuldigten- wegen Untreue

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Der für die Anordnung des strafrechtlichen Vermögensarrestes erforderliche einfache Tatverdacht (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 111e Rn. 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 1 Ws 111/18; Huber , in: BeckOK-StPO, 28. Edition, Stand: 01.01.2018, § 111e Rn. 10) liegt vor.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Für die Frage der Erforderlichkeit kann daher an die Rechtsprechung zu § 111d StPO a.F. angeknüpft werden (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, 1 Ws 163/17).
  • OLG Schleswig, 08.06.2017 - 1 Ws 259/17
    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen H. sind Teil der Verfahrenskosten, über die nach Maßgabe der §§ 464 ff. StPO im Urteil nach Abschluss des Hauptverfahrens zu entscheiden sein wird (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2018, 618 Qs 14/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.06.2017, 1 Ws 259/17).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Danach war umstritten, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn der Beschuldigte des Tatbestands eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend einer Steuerhinterziehung, verdächtig ist (so Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2011, 2 Ws 123/11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.01.2010 - 2 Ws 636/09

    Dinglicher Arrest, Steuerstrafverfahren, Arrestgrund, Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18
    Die restriktivere Gegenauffassung, der auch das Amtsgericht Hamburg in diesem Fall gefolgt ist, betont, dass in Ermangelung entsprechender Erfahrungssätze nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass ein Beschuldigter versuchen wird, sein Vermögen vor einem Zugriff des Gläubigers in Sicherheit zu bringen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2010, III-2 Ws 636/09 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 02.05.2019 - 618 Qs 9/19

    Vermögensarrest: Sicherungsbedürfnis

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichtes fehlt es dem verletzten Steuerfiskus nicht an einem Sicherungsbedürfnis, da er über eigene, den Sicherungsmöglichkeiten des Strafrechts nicht unterlegene Sicherungsmöglichkeiten verfüge (ausführlich dazu: Beschluss vom 16.05.2018, a.a.O. (juris) Rz. 18f. m.w.N.; LG Hamburg, Beschluss vom 03.08.2018, 632 Qs 28/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.10.2018, 2 Ws 183/18).
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