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   LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17   

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https://dejure.org/2017,44193
LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17 (https://dejure.org/2017,44193)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2017 - 324 O 219/17 (https://dejure.org/2017,44193)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2017 - 324 O 219/17 (https://dejure.org/2017,44193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 MRK
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht einer Journalistin und Schriftstellerin: Unterlassunganspruch gegen Vorwürfe der Verbreitung von "Fake News"

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch einer Journalistin und Schriftstellerin gegen Vorwürfe der Verbreitung von "Fake News"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rechtsstreit wegen Mafia-Artikel im »Freitag«

  • meedia.de (Pressebericht, 20.11.2017)

    Freitag-Verleger Jakob Augstein darf Petra Reskis Arbeit weiter "mangelhaft” nennen

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.04.2017)

    Der Fall Reski, die Mafia und "der Freitag"

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.06.2017)

    Reski gegen Augstein - Eine Grundsatzfrage

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2017)

    Journalistin verklagt Jakob Augstein: "Unglücklich gelaufen"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Handelt es sich bei einer Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zugunsten der Zulässigkeit der Äußerung (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, 1 BvR 369/04 - Ausländer-Rück-Führung , Juris Rn. 25; Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c).

    Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Handelt es sich bei einer Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vermutung zugunsten der Zulässigkeit der Äußerung (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, 1 BvR 369/04 - Ausländer-Rück-Führung , Juris Rn. 25; Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Wahre Tatsachenbehauptungen sind dagegen in weitem Umfang hinzunehmen, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.1998, 1 BvR 131/96 - Missbrauchsvorwurf , Juris Abs. 4. b)).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist nicht vorbehaltlos gewährt, sondern verlangt eine Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 10 EMRK und dem Recht der persönlichen Ehre und auf öffentliches Ansehen des Klägers (BGH, Urteil vom 16.11.2004, VI ZR 298/03, Juris Rn. 29).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Denn Tatsachenbehauptungen, die nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können, sind nicht geschützt; das ist bei bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999, 1 BvR 734/98, Juris Rn. 30; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 6 Rn. 14).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17
    Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweis zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, 1 BvR 1376/79 - Wahlkampf , Juris Rn. 15; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 4 Rn. 4 m.w.Nw.).
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