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LG Hamburg, 04.05.2017 - 330 O 110/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 166 Abs 3 HGB, § 223 Abs 3 HGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Informationsrecht des treuhandvermittelt an einer Capital Verwaltung AG & Co. KG beteiligten atypisch stillen Gesellschafters: Zulässigkeit eines Klageantrags auf Akteneinsicht in Geschäftsunterlagen; Anspruch auf Auskunft über Namen und Adressen anderer treuhänderisch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 36/83
Umfang des Einsichtsrechts des stillen Gesellschafters
Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2017 - 330 O 110/15
Für den Fall der stillen Gesellschaft, für die in § 338 Abs. 3 HGB aF bzw. § 233 Abs. 3 HGB nF ein gleichlautender Informationsanspruch des stillen Gesellschafters geregelt ist, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass das außerordentliche Prüfungsrecht auch der Kontrolle der Geschäftsführung dient (BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 36/83, ZIP 1984, 702, 703 f.).