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   LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15   

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https://dejure.org/2017,28211
LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15 (https://dejure.org/2017,28211)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2017 - 326 O 193/15 (https://dejure.org/2017,28211)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 326 O 193/15 (https://dejure.org/2017,28211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorvertragliche Pflichtverletzung: Schadensersatz trotz Gewährleistungsausschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung verkauft - Verkäuferin verschwieg die auf dem Nachbargrundstück geplante Bebauung: Schadenersatz?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf und Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf und Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorvertragliche Pflichtverletzung: Schadensersatz trotz Gewährleistungsausschlusses? (IMR 2017, 379)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10

    Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15
    Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846).

    aa) Für die Berechnung eines Schadens wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ist der Betrag maßgeblich, um den die Kläger, wegen der unterlassenen Aufklärung, die gekaufte Immobilie zu teuer erworben haben, Sie sind also so zu behandeln, als wäre es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen; dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte mit einem niedrigeren - objektiv angemessenen Kaufpreis einverstanden erklärt hätte (vgl. BGH NJW 12, 846 mwN).

  • OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 5 U 82/09

    Sachmängelhaftung beim Grundstückkauf

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15
    Sie begründen damit keinen Sachmangel des zu verkaufenden Gebäudes (vgl. ebenso OLG Brandenburg 14.10.10, 5 U 82/09, Rn 26 f. (zitiert nach juris).
  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15
    Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 193/90

    Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15
    Eine Arglist ist im Rahmen der §§ 311, 242 BGB nicht erforderlich, wobei Arglist allerdings schon angenommen wird, wenn der Verkäufer damit rechnet oder es billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den aufklärungspflichtigen Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht der nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH 08.11.91, V ZR 193/90, Rn. 9 (zitiert nach juris)).
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