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   LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18   

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https://dejure.org/2018,28424
LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18 (https://dejure.org/2018,28424)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2018 - 318 OH 1/18 (https://dejure.org/2018,28424)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2018 - 318 OH 1/18 (https://dejure.org/2018,28424)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Rudolf Schepers Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS "Johannes-S.": Vorlagebeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.2015 - III ZR 149/14

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche aus der Kommanditbeteiligung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18
    Die Kammer folgt der Auffassung der Antragsgegner nicht, dass aufgrund der Übersendung der Schreiben vom 29.10.2009 (Anl. B 02) und 03.12.2010 (Anl. B 03) nebst Anlagen gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB "sämtliche' Schadensersatzansprüche verjährt seien, da der Anleger durch die Schreiben über die negative Entwicklung des Schiffsmarkts informiert worden sei (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 02.07.2015 - III ZR 149/14, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.05.2016 - III ZR 100/15

    Verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens: Auslegung der Verfahrensordnung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18
    Um die Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB herbeizuführen, muss der Güteantrag die formalen Anforderungen erfüllen, die von den für die Tätigkeit der jeweiligen Gütestelle maßgeblichen Verfahrensvorschriften gefordert werden (BGH, Beschluss vom 04.05.2016 - III ZR 100/15, Rn. 3, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.03.2017 - III ZR 139/15

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Pflicht eines Anlagevermittlers zur Prüfung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18
    Für die Beurteilung der Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von den seinen Anspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 BGB ist jeder vorgetragene Prospektfehler getrennt zu prüfen und jede darauf beruhende Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2017 - III ZR 139/15, Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16

    Aufklärungspflichten der nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener

    Auszug aus LG Hamburg, 05.09.2018 - 318 OH 1/18
    Dies wäre ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2018 - II ZR 265/16, Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
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