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   LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20 - 5558/18Str 13   

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LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20 - 5558/18Str 13 (https://dejure.org/2020,19397)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2020 - 618 Qs 10/20 - 5558/18Str 13 (https://dejure.org/2020,19397)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 618 Qs 10/20 - 5558/18Str 13 (https://dejure.org/2020,19397)
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  • LG Hamburg, 02.05.2019 - 618 Qs 9/19

    Vermögensarrest: Sicherungsbedürfnis

    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Die Kammer geht hierbei - an ihrer bisherigen Rechtsprechung festhaltend - davon aus, dass anders als bei der bisherigen Regelung des § 111d StPO a.F. die Voraussetzungen des § 917 ZPO nicht mehr vorliegen müssen, sondern nunmehr eine bloß finale Verknüpfung des Vermögensarrests zur Sicherung der Vollstreckung ausreicht (Beschluss der Kammer vom 02.05.2019, 618 Qs 9/19, (juris) m.w.N.).

    Im Rahmen der erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung, also bei der Frage, ob der Vermögensarrest geeignet und erforderlich ist, kann an die Rechtsprechung zu § 111d StPO a.F. angeknüpft werden, die zu der Frage des bei § 111d StPO a.F. erforderlichen hinreichenden Arrestgrundes ergangen ist (Beschluss vom Kammer vom 02.05.2019, 618 Qs 9/19, (juris) m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 09.07.2019 - 2 Ws 68/19

    Vermögensarrest nur bei drohenden Vereitelungsmaßnahmen

    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Dabei ist es nicht erheblich, ob dies nach der Tatentdeckung oder davor geschehen ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2019, 2 Ws 68/19 (juris) Rz. 5).
  • OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19

    Einziehung des durch die Steuerersparnis zugeflossenen Vermögensvorteils als

    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Da die Steuern jedoch bislang noch nicht gezahlt wurden, sind dem Beschuldigten Vorteile aus der Tat (hier eine Ersparnis der zu zahlenden Steuern) bereits zugeflossen (OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002 - 1 Ws 407/01, OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2019, 2 Ss 52/19).
  • OLG Schleswig, 08.06.2017 - 1 Ws 259/17
    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in H. sind Teil der Verfahrenskosten, über die nach Maßgabe der §§ 464ff. StPO im Urteil nach Abschluss des Hauptverfahrens zu entscheiden sein wird (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.06.2017, 1 Ws 259/17).
  • LG Bremen, 22.11.2019 - 4 Qs 425/18
    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme (vgl. z.B. auch LG Bremen, Beschluss vom 22.11.2019, 4 Qs 425/18 (juris)).
  • OLG Schleswig, 08.01.2002 - 1 Ws 407/01
    Auszug aus LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Da die Steuern jedoch bislang noch nicht gezahlt wurden, sind dem Beschuldigten Vorteile aus der Tat (hier eine Ersparnis der zu zahlenden Steuern) bereits zugeflossen (OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002 - 1 Ws 407/01, OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2019, 2 Ss 52/19).
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