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   LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06   

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https://dejure.org/2006,21007
LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06 (https://dejure.org/2006,21007)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2006 - 303 T 21/06 (https://dejure.org/2006,21007)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2006 - 303 T 21/06 (https://dejure.org/2006,21007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Eröffnungsgrunds der Überschuldung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24.07.2003 (Az.: IX ZB 4/03, veröffentlicht u. a. in ZInsO 2003, 848) entschieden, dass durch eine nach § 37 KWG ergehende Abwicklungsanordnung der B.F. unmittelbar durch Hoheitsakt entsprechende öffentlichrechtliche Verbindlichkeiten der Verfügungsadressaten gegenüber den Anlegern begründet werden.

    Vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der Abwicklungsanordnung ausschließlich im Verwaltungsverfahren zu klären (BGH ZInsO 2003, 848, 849).

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 262/05

    Beschwerdebefugnis des gesetzlichen Vertreters der Schuldnerin gegen die

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
    Zur Darstellung des Sachverhalts wird zunächst auf Teil I. der Gründe des Insolvenzeröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 12.09.2005 (Bl. 102 ff. d. A.) sowie auf die Gründe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2006 unter dem Aktenzeichen IX ZB 262/05 (Bl. 1200 ff. d. A.) verwiesen, durch welche die (ursprüngliche) Beschwerdeentscheidung der Zivilkammer 26 des Landgerichts Hamburg (326 T 92/05) vom 04.10.2005 über die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) vom 16.09.2005 (Eingang 19.09.2005) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die namens der Schuldnerin eingelegte sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) an das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 3 - zurückverwiesen wurde.
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
    Dieser Beschluss betraf nur die Zeit bis einen Monat nach Vorlage der Beschwerdeerwiderung durch die Antragsgegnerin in dem Verfahren 6 TG 1992/05.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
    Jedenfalls der Eröffnungsgrund der Überschuldung lag im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung - dem 12.09.2005 - vor, auf den es streitentscheidend ankommt (vgl. insofern BGH, Beschluss v. 27.07.2006 (Az.: IX ZB 204/04).
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