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LG Hamburg, 06.11.2013 - 315 O 268/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.11.2013 - 315 O 268/13
- OLG Hamburg, 24.09.2014 - 3 U 193/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 24.09.2014 - 3 U 193/13
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels an Apotheker "zu …
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 6.11.2013, Geschäfts-Nr. 315 O 268/13, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6.11.2013, Az. 315 O 268/13, abzuändern, die einstweilige Verfügung vom 26.8.2013 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 473/14
Pharma-Werbung: Probepackung Schmerzgel darf zu Demonstrationszwecken verschenkt …
Daraufhin reichte die Klägerin beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, dem im Beschlusswege am 26.8.2013 (Az. 315 O 268/13) entsprochen wurde.Die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen den Parteien vor dem Landgericht Hamburg, Az. 315 O 268/13 (OLG Hamburg, Az. 3 U 193/13) war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.