Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 26 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des Verwalters wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Anspruch auf Abberufung eines Verwalters durch eine Minderheit; §§ 21 Abs. 4, 8, 26 Abs. 3 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrecht-dav.de , S. 46 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Beschlussersetzung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 539 C 7/17
- LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Papierfundstellen
- ZMR 2020, 226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (…BGH a.a.O., Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 9 f., zitiert nach juris).Ist dieser Beurteilungsspielraum allerdings überschritten, weil die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint, muss das Gericht im Interesse der Minderheit die Abberufung vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 10, zitiert nach juris;… Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10, Rn. 12, zitiert nach juris).
- BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Die Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung diesen Grundsätzen entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris;… Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025, 3026 Rn. 11, zitiert nach juris;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Auflage, § 26 Rn. 58).Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris).
- BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10
Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Ist dieser Beurteilungsspielraum allerdings überschritten, weil die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint, muss das Gericht im Interesse der Minderheit die Abberufung vornehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10, Rn. 12, zitiert nach juris).
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Die Wohnungseigentümer haben nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung diesen Grundsätzen entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (BGH…, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175, Rn. 7, zitiert nach juris; Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025, 3026 Rn. 11, zitiert nach juris;… Bärmann/Becker, WEG, 14. Auflage, § 26 Rn. 58). - LG Köln, 17.03.2011 - 29 S 194/10
Zur Anfechtung der Verwalterwahl
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG) liegt u.a. auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, wobei von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund auch dann ausgegangen werden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen nicht mehr besteht (BayObLG…, Beschluss vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99, Rn. 12 ; LG Frankfurt…, Urteil vom 02.10.2012, 16 S 11/12, Rn. 55; LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, 29 S 194/10, Rn. 16, zitiert jeweils nach juris). - BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99
Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG) liegt u.a. auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, wobei von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund auch dann ausgegangen werden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen nicht mehr besteht (BayObLG, Beschluss vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99, Rn. 12 ; LG Frankfurt…, Urteil vom 02.10.2012, 16 S 11/12, Rn. 55; LG Köln…, Urteil vom 17.03.2011, 29 S 194/10, Rn. 16, zitiert jeweils nach juris). - LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Gültigkeit eines …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (vgl. Kammerurteil vom 04.09.2015, Az.: 318 S 75/14, m.w.N.). - LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
Wohnungseigentum: Abberufung des Verwalters wegen Zerstörung des …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18
Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG) liegt u.a. auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, wobei von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund auch dann ausgegangen werden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen nicht mehr besteht (BayObLG…, Beschluss vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99, Rn. 12 ; LG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012, 16 S 11/12, Rn. 55; LG Köln…, Urteil vom 17.03.2011, 29 S 194/10, Rn. 16, zitiert jeweils nach juris).
- AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 19/19
Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Die Wohnungseigentumsanlage ist inzwischen verwalterlos seit Rechtskraft des Urteils LG Hamburg ZMR 2020, 226 f.