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LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16, 309 O 291/11 |
Zitiervorschläge
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2017 - 418 HKO 4/16, 309 O 291/11 (https://dejure.org/2017,63633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2017 - 418 HKO 4/16, 309 O 291/11 (https://dejure.org/2017,63633)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Art 23 Abs 1 S 3a EGV 44/2001, Art 23 Abs 1 S 3b EGV 44/2001, Art 23 Abs 1 S 3c EGV 44/2001, § 234 Abs 3 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Gerichtsstand: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der EuGVVO - cisg-online.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16, 309 O 291/11
- OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung
Auszug aus LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16
Aufgrund des Anspruchs der Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK und der Tatsache, dass die Ursache für die Unkenntnis der Beklagten von Klage und Versäumnisurteil in der Sphäre des Gerichts lagen, wäre im vorliegenden Fall eine Ausnahme von der Ausschlussfrist von der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 BGB zu gewähren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.12.2001, NJW 2002, 827, 829; BGH NJW 1992, 2280). - OLG Koblenz, 10.09.2013 - 3 U 223/13
Auszug aus LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16
Das OLG Koblenz, Urteil vom 10. September 2013 - 3 U 223/13, hat entschieden, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO nicht allein dadurch wirksam geschlossen werden kann, dass - wie hier - ein Hinweis " Gerichtsstand ist ..." unterhalb des Kaufvertragstextes und der Unterschriften innerhalb der adressbezogenen sowie steuerlichen Angaben und in unmittelbaren Anschluss an die Registrierungsnummer einer Vertragspartei formuliert ist. - BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91
Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des …
Auszug aus LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16
Aufgrund des Anspruchs der Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK und der Tatsache, dass die Ursache für die Unkenntnis der Beklagten von Klage und Versäumnisurteil in der Sphäre des Gerichts lagen, wäre im vorliegenden Fall eine Ausnahme von der Ausschlussfrist von der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 BGB zu gewähren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.12.2001, NJW 2002, 827, 829; BGH NJW 1992, 2280).
- OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17
Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.04.2017, Az. 418 HKO 4/16, wird zurückgewiesen.