Rechtsprechung
LG Hamburg, 07.07.2010 - 404 O 128/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,73406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.07.2010 - 404 O 128/09
- OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 127/10
- BGH, 18.09.2012 - II ZR 51/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 10.01.2006 - 11 O 79/05
Stille Gesellschaft, Festvergütung
Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2010 - 404 O 128/09
Wie das LG Bonn (Urteil vom 10.01.2006, 11 O 79/05, zitiert nach juris) entschieden hat, kommt § 301 Satz 1 AktG seinem Wortlaut nur zur Anwendung wenn die Gesellschaft etwas "als ihren Gewinn" abführt.Die vom LG Bonn (AG 2006, 465 f.) vertretene Ansicht, dass die Zahlung gewinnunabhängig ausgestalteter Festvergütungen, die an einen stillen Gesellschafter erfolgen, nicht unter § 301 S. 1 AktG fällt, ist in der Literatur zustimmend kommentiert worden (…Altmeppen, in: MünchKomm-AktG, 3. Aufl. 2010;… § 301 Rdnr. 9 a;… Schmidt-Lutter- Stephan, aaO, § 301 Rdnr. 12).
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05
Sportgate-Verfahren zurückverwiesen
Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2010 - 404 O 128/09
So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 08.05.2006, II ZR 94/05, zitiert nach juris), dass etwa Finanzierungszusagen oder Kreditsicherheiten eines Gesellschafters häufig ohne unmittelbare Gegenleistung im Rechtssinne, wohl aber vor dem Hintergrund abgegeben werden, dass sich der Gesellschafter davon eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage entspricht (…BGH, aaO, Rdnr. 12).