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   LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15   

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LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15 (https://dejure.org/2017,26013)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - 305 O 549/15 (https://dejure.org/2017,26013)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - 305 O 549/15 (https://dejure.org/2017,26013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Umfang der Aufklärungspflicht des Gründungskommanditisten eines Schiffsfonds; Prospektfehler bei Prognose über die Schiffsbetriebskosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Denn der Aufnahmevertrag wird bei einer Personengesellschaft zwischen dem neu eintretenden Gesellschafter und den Altgesellschaftern geschlossen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1312, Rz. 9).

    Denn auf Grund der Ausgestaltung der Treuhandverhältnisse sollte der Kläger im Innenverhältnis so gestellt werden, als wäre er unmittelbarer Gesellschafter (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1312, Rz. 9 und BGH NZG 13, 980, Rz. 30).

    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospektherstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dabei für eine Prognose, die - insbesondere für einen Zeitraum von 25 Jahren - mit erheblichen Risiken verbunden ist, von einem Prospektherausgeber zu erwarten, dass er aus den Erfahrungen der Vergangenheit vorsichtig kalkulierend in die Zukunft schließt (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Ein Prospektfehler kann nicht dadurch dargelegt werden, dass der Anleger vorträgt, dass sich die im Prospekt enthaltene Prognose nicht erfüllt hat (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Diese Haftung wird durch die spezialgesetzlichen Formen der Prospekthaftung nicht außer Kraft gesetzt (vgl. BGH NZG 2013, 980, Rz. 26 m.w.N.).

    Bei einer Publikumsgesellschaft - wie bei der hier streitgegenständlichen Fondsgesellschaft - ist eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nur insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch beigetreten sind und auf die Vertragsgestaltung und die Beitrittsverhandlungen und -abschlüsse nachfolgend Beitretender erkennbar keinerlei Einfluss haben (vgl. etwa BGH NZG 2013, 980, Rz. 28f.).

    Denn auf Grund der Ausgestaltung der Treuhandverhältnisse sollte der Kläger im Innenverhältnis so gestellt werden, als wäre er unmittelbarer Gesellschafter (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1312, Rz. 9 und BGH NZG 13, 980, Rz. 30).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospektherstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung darf zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Vielmehr genügt es, wenn der Anleger diesen Anteil mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen kann (BGH, a.a.O.; Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118, Rn. 16, zitiert nach juris).

    So reicht es aus, wenn die Anleger aufgrund des aus dem Investitionsplan ersichtlichen absoluten Betrages, der für die Position "Eigenkapitalvermittlung, Vertriebsvorbereitung, Platzierungsgarantie, Prospektherstellung" anfällt, mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen konnten, welchen Anteil an dem auf derselben Seite des Prospekts ausgewiesenen Eigenkapital die vorgenannten Weichkostenposition bildet (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118, Rn. 16, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 320/13

    Bei Aufklärung über Totalverlustrisiko eines Prospekts kein Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Ein Prospekt ist fehlerhaft, wenn der Anleger dem Prospekt den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 23.09.2014 - II ZR 320/13, Rn. 31, zitiert nach juris).

    Dabei ist es unerheblich, wenn im Prospekt der prozentuale Anteil von Weichkostenpositionen an den geplanten Gesamtausgaben, welche nicht nur aus den Einlagen, sondern auch aus dem geplanten erheblichen Fremdkapital bestritten werden, angegeben wird, sofern diese Bezugsgröße genannt wird (BGH, Beschluss vom 23.09.2014 - II ZR 320/13, Rn. 33, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88

    Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Zwar ist zutreffend, dass §§ 30, 31 GmbHG entsprechend auf Zahlungen aus dem Vermögen einer GmbH & Co. KG an deren Kommanditisten Anwendung finden, wenn damit mittelbar eine Unterdeckung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1990 - II ZR 268/88, NJW 1990, 1725, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.07.2013 - II ZR 143/12

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Dies gilt schon deshalb, weil eine Unterdeckung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH mehr als fernliegend war, aufklärungsbedürftig indes nur solche Risiken sind, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2013 - II ZR 143/12, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Der BGH hat es in einer weiteren Entscheidung nicht beanstandet, dass die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung in der Tabelle der Investitionskalkulation im Prospekt mit dem prozentualen Verhältnis an der Gesamtinvestition ausgewiesen worden sind (Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 18-20, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Pflichtwidrigkeiten sind regelmäßig kein spezifisches Risiko der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, WM 2015, 128, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 34 U 149/14

    Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2017 - 305 O 549/15
    Die Kammer schließt sich insoweit der hierzu bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Köln, Urteil vom 26.02.2015 - I-24 U 112/14, 24 U 112/14, WM 2015, 872, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 05.03.2015 - I-24 U 159/14, 24 U 159/14, Rn. 29, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 34 U 149/14, BeckRS 2015, 03453, Rn. 48 ff.).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 112/14

    Pflichten des Anlageberaters zur Darstellung des Haftungsrisikos des

  • OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14

    Pflichten des Anlageberaters

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

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