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   LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22   

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https://dejure.org/2022,8812
LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22 (https://dejure.org/2022,8812)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2022 - 618 Qs 3/22 (https://dejure.org/2022,8812)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2022 - 618 Qs 3/22 (https://dejure.org/2022,8812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Steuerstrafverfahren, Vermögensarrest, Sicherungsbedürfnis, allgemeine Verhältnismäßigkeit

  • Justiz Hamburg

    § 111e Abs 1 StPO, § 111j Abs 1 StPO, § 73 StGB, § 73c StGB, § 370 Abs 1 Nr 1 AO
    Anordnung des Vermögensarrests beim Verdacht der Steuerhinterziehung durch Verkürzung der Umsatzsteuerlast mittels Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren - Sicherungsbedürfnis?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22
    Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder in Hinblick auf das Verhalten der Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der staatliche Anspruch ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409).
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22
    In solchen Fällen besteht eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass er sich auch künftig unlauter verhalten wird (OLG Hamburg StV 2009, 122; vgl. LR-Schäfer § 111 d Rn. 17 m.w.N. (zu § 111d StPO a. F.)).
  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22
    Auch mittelbare Beeinträchtigungen - etwa bei der Berufsausübung oder bei der Kreditwürdigkeit - sind in den Blick zu nehmen und auch, dass sich der Eigentumseingriff mit der Fortdauer der Maßnahme intensiviert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22
    Nach diesem Beschluss bedarf es der besonders sorgfältigen Prüfung der maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, "damit der Betroffene gegen diese Rechtsschutz suchen kann" (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14 - zitiert nach juris).
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