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   LG Hamburg, 08.10.2009 - 319 T 55/09   

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https://dejure.org/2009,32823
LG Hamburg, 08.10.2009 - 319 T 55/09 (https://dejure.org/2009,32823)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2009 - 319 T 55/09 (https://dejure.org/2009,32823)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 319 T 55/09 (https://dejure.org/2009,32823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kontopfändung: Berechnung des pfandfreien Betrags durch den Schuldner; Formulierung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg-Altona, 26.08.2009 - 322 M 498/09

    Fassung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter Berücksichtigung der §

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2009 - 319 T 55/09
    Die sofortige Beschwerde vom 10. September 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 26. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 16. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) verwiesen.

    Aus dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 16. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) ergibt eindeutig, welche Beträge der Schuldnerin als unpfändbar zu belassen sind.

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 3262ff), wonach die Freigabe des pfandfreien Betrages dem Vollstreckungsgericht obliegt, denn aus dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 16. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) ergibt sich eindeutig, welche Beträge der Schuldnerin als unpfändbar zu belassen sind.

    Aus dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 26. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) ergibt sich eindeutig, dass die Beschwerdeführerin zur Vermeidung von Überzahlungen das Monatsende abwarten kann.

    Ergänzend wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 26. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) verwiesen.

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 44/04

    Pflicht des Drittschuldners zur Beachtung des verlängerten Pfändungsschutzes ohne

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2009 - 319 T 55/09
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung (NJW 2004, 3262ff), wonach die Freigabe des pfandfreien Betrages dem Vollstreckungsgericht obliegt, denn aus dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 16. August 2009 (Az.: 322 M 498/09) ergibt sich eindeutig, welche Beträge der Schuldnerin als unpfändbar zu belassen sind.
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