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LG Hamburg, 08.11.2018 - 309 S 89/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.08.2016 - 31a C 189/15
- LG Hamburg, 29.06.2017 - 309 S 89/16
- EuGH, 04.07.2018 - C-532/17
- LG Hamburg, 08.11.2018 - 309 S 89/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 04.07.2018 - C-532/17
Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen …
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2018 - 309 S 89/16
Die Dritte Kammer des Gerichtshofs hat mit ihrem Urteil vom 4. Juli 2018 die Vorlagefrage dahingehend beantwortet, dass ein der Begriff des "Ausführenden Luftfahrtunternehmens" dahingehend auszulegen sei, dass ein Luftfahrtunternehmen, welches - wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende - einem anderen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines Vertrags über die Vermietung eines Flugzeugs mit Besatzung ("wet lease") das Flugzeug samt Besatzung vermietet, für die Flüge aber nicht die operationelle Verantwortung trägt, nicht erfasst, auch wenn es in der den Fluggästen ausgestellten Buchungsbestätigung über einen Platz auf dem Flug heißt, dass dieser Flug von dem erstgenannten Unternehmen ausgeführt wird (Urteil vom 04.07.2018, Az. C-532/17).Zur Begründung wird auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 04.07.2018, Az. C 532/17, verwiesen, woran das Berufungsgericht gebunden ist (…Streinz, AEUV, 3. Auflage 2018, Art. 267 Rn. 68;… Schwarze, EUV, 2. Auflage 2009, Art. 234 Rn. 63;… Vedder/Heintschel v. Heinegg, Europäisches Unionsrecht, 1. Auflage 2012, Art. 267 AEUV Rn. 38).