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LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung über den Verdacht einer Vergewaltigung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
- OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21
- LG Hamburg, 22.02.2022 - 324 O 460/21
- OLG Hamburg, 20.06.2023 - 7 U 13/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …
Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
Die Berichterstattung, die insoweit als Verdachtsberichterstattung einzuordnen ist, ist unzulässig (vgl. zu den Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung nur BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14 -, Rn. 16). - BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
Es ist daher zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn eine Stellungnahme unter dem Druck einer von ihm nicht zu vertretenden Zwangslage, beispielsweise einer bereits erfolgten Veröffentlichung, erfolgt ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04, NJW 2006, 3406). - BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17
Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven
Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
Diese Entscheidungen können auf Gründen (zum Beispiel Verjährung, Beweisnot, Priorisierungsentscheidung der Staatsanwaltschaft) beruhen, die den Verdacht selbst nicht in Frage stellen" (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 146/17 -, Rn. 17).
- OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21
Luke Mockridge ./. Der Spiegel
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8.12.2021 (Az. 324 O 460/21) abgeändert:. - OLG Köln, 05.04.2022 - 15 U 268/21
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen als Verdachtsberichterstattung …
Insoweit ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass das Ermittlungsverfahren bereits weit über ein Jahr vor der Erstveröffentlichung des angegriffenen Berichts mit Bescheid vom 5. Mai 2020 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden und eine dagegen eingelegte Beschwerde mit Bescheid vom 2. November 2020 zurückgewiesen worden war (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 9 ff.).Die im Bericht wiedergegebenen Schilderungen anderer Frauen sind nicht geeignet, die Richtigkeit der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft durchgreifend infrage zu stellen, denn die Schilderungen betreffen nicht den Tatvorwurf einer sexuellen Nötigung zum Nachteil der Zeugin B (zutreffend LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 13).
Unter diesen Umständen kann die Berichterstattung über den Verdacht der sexuellen Nötigung zum Nachteil der Zeugin B - wie es das Landgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 28. Oktober 2021 angenommen hat - allenfalls deshalb als rechtmäßig angesehen werden, weil der Verfügungskläger sich kurz vor der Veröffentlichung des Berichts in Reaktion auf kritische Äußerungen in sozialen Medien seinerseits öffentlich zu diesem Vorwurf geäußert hatte (a.A. LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 14 ff.).