Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55923
LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21 (https://dejure.org/2021,55923)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2021 - 324 O 460/21 (https://dejure.org/2021,55923)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 324 O 460/21 (https://dejure.org/2021,55923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
    Die Berichterstattung, die insoweit als Verdachtsberichterstattung einzuordnen ist, ist unzulässig (vgl. zu den Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung nur BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
    Es ist daher zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn eine Stellungnahme unter dem Druck einer von ihm nicht zu vertretenden Zwangslage, beispielsweise einer bereits erfolgten Veröffentlichung, erfolgt ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04, NJW 2006, 3406).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2021 - 324 O 460/21
    Diese Entscheidungen können auf Gründen (zum Beispiel Verjährung, Beweisnot, Priorisierungsentscheidung der Staatsanwaltschaft) beruhen, die den Verdacht selbst nicht in Frage stellen" (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 146/17 -, Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8.12.2021 (Az. 324 O 460/21) abgeändert:.
  • OLG Köln, 05.04.2022 - 15 U 268/21

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen als Verdachtsberichterstattung

    Insoweit ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass das Ermittlungsverfahren bereits weit über ein Jahr vor der Erstveröffentlichung des angegriffenen Berichts mit Bescheid vom 5. Mai 2020 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden und eine dagegen eingelegte Beschwerde mit Bescheid vom 2. November 2020 zurückgewiesen worden war (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 9 ff.).

    Die im Bericht wiedergegebenen Schilderungen anderer Frauen sind nicht geeignet, die Richtigkeit der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft durchgreifend infrage zu stellen, denn die Schilderungen betreffen nicht den Tatvorwurf einer sexuellen Nötigung zum Nachteil der Zeugin B (zutreffend LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 13).

    Unter diesen Umständen kann die Berichterstattung über den Verdacht der sexuellen Nötigung zum Nachteil der Zeugin B - wie es das Landgericht in seinem Hinweisbeschluss vom 28. Oktober 2021 angenommen hat - allenfalls deshalb als rechtmäßig angesehen werden, weil der Verfügungskläger sich kurz vor der Veröffentlichung des Berichts in Reaktion auf kritische Äußerungen in sozialen Medien seinerseits öffentlich zu diesem Vorwurf geäußert hatte (a.A. LG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 324 O 460/21, juris Rn. 14 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht