Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Pflicht zur unverzüglichen Vorführung eines Beschuldigten nach der vorläufigen Festnahme: Grundrechtsverletzung durch verspätete Vorführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsinteresse hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach deren Erledigung; Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten nach einer vorläufigen Festnahme bis zum Erlass eines Haftbefehls
- Informationsverbund Asyl und Migration
StPO § 127 Abs. 2; StPO § 128 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 3
Ingewahrsamnahme, vorläufige Festnahme, Richtervorbehalt, Haftbefehl, Bereitschaftsdienst, Wochenende, Nachtzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur unverzüglichen Richtervorführung nach § 128 StPO
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09
"Unverzüglich" ist im Lichte von Art. 104 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG - dessen einfachgesetzliche Ausgestaltung der § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO darstellt - dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239, 249).Nicht vermeidbar sind z. B. die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfGE 105, 239, 249).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne Weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (BVerfGE 105, 239, 249; vgl. BVerfGE 103, 142, 151ff. und 156).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne Weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (BVerfGE 105, 239, 249; vgl. BVerfGE 103, 142, 151ff. und 156).
- OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12
Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme; …
Dies schließt die Erreichbarkeit an Sonn- und Feiertagen ein (…OLG Oldenburg Beschl. v. 01.11.2004 - 13 W 79/04, InfAuslR 2005, S. 61, 62; LG Hamburg Beschl. v. 09.03.2009 - 604 Qs 3/09 - juris Rn. 8;… Radtke in Epping/Hillgruber, GG, Kommentar, 2009, Art. 104 Rn. 22 m.w.N. aus der verfassungsrechtlichen Literatur).