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LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
Anspruch auf Unterlassung des Imports eines Arzneimittels wegen unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
- OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
- BGH - I ZR 211/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Unterlassungstenor zu I. 1) statt "Parallelimporteur" nunmehr "Parallelvertreiber" heißt.Mit Urteil vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, hat das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, der Klage hinsichtlich des allein auf die Klägerin zu 1) entfallenden Klagantrags zu I. sowie der darauf bezogenen Annexansprüche zu III. bis V. stattgegeben.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2020, Az. 327 O 389/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 109/19
Parallelvertreiber als pharmazeutische Unternehmer und Rabatttragende
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2020, Az. 327 O 389/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.