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   LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11 - 5550 Js 4/09   

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https://dejure.org/2014,16160
LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11 - 5550 Js 4/09 (https://dejure.org/2014,16160)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2014 - 608 KLs 12/11 - 5550 Js 4/09 (https://dejure.org/2014,16160)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 608 KLs 12/11 - 5550 Js 4/09 (https://dejure.org/2014,16160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG; § 266 Abs. 1 StGB
    Freispruch ehemaliger Vorstände der HSH Nordbank

  • Justiz Hamburg

    HSH Nordbank AG

    § 266 Abs 1 Alt 2 StGB, § 93 Abs 1 S 2 AktG, § 400 Abs 1 Nr 1 AktG, Art 103 Abs 2 GG
    Untreue und unrichtige Darstellung durch Vorstandsmitglieder einer Bank-AG bei Vornahme von Risikofinanzgeschäften: Anforderungen an eine gravierende und evidente Pflichtverletzung bei Sorgfaltspflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder; Anforderungen an eine unrichtige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche im Verfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

  • faz.net (Pressemeldung, 09.07.2014)

    Frühere HSH-Vorstände freigesprochen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HSH Nordbank: Untreuevorwürfe gegen ehemalige Vorstandsmitglieder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freisprüche im Verfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freisprüche im Verfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

  • taz.de (Pressebericht, 09.07.2014)

    Freispruch für HSH Nordbank-Vorstände: Sinnlos, aber nicht strafbar

  • diedeutschenbadbanks.de PDF (Pressemitteilung)

    Freisprüche im Verfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nach Urteilen im HSH-Verfahren - Freispruch für "Dr. No" wird Fall für BGH

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2013)

    Nonnenmacher vor Gericht: Verteidiger im HSH-Prozess beklagen Vorverurteilung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.09.2013)

    Prozess gegen Ex-HSH-Vorstand: Nonnenmacher attackiert Staatsanwälte

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.07.2013)

    Hamburgs Justiz jagt Dr. No

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 09.07.2014)

    Urteil gegen Skandalbanker: Schuldig trotz Freispruch

  • welt.de (Pressekommentar, 09.07.2014)

    HSH Nordbank: Banken müssen endlich pleitegehen können

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11

    HSH Nordbank AG - Untreue und unrichtige Darstellung durch Vorstandsmitglieder

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dirk Jens Nonnenmacher

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11

    HSH Nordbank AG - Untreue und unrichtige Darstellung durch Vorstandsmitglieder

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    HSH Nordbank

Sonstiges

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.07.2014)

    Freispruch für HSH-Nordbank-Vorstände: Staatsanwaltschaft geht in Revision

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Tatbestandsbegrenzende Funktion kommt ebenfalls der Rechtsprechung zu, die eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (BVerfGE 126, 170 ff. Rz. 110).

    Der Schätzung des Vermögensnachteils wurde, soweit sie sich auf die mit der Transaktion "Omega 55" vereinbarte, auf einen STCDO beziehende Liquiditätsfazilität bezog, die sowohl im Zeitpunkt der diesbezüglichen Vermögensverfügung am 24. Januar 2008 als auch heute als Marktstandard anerkannte Bewertungsmethode und damit eine in der wirtschaftlichen Praxis entwickelte, geeignete Methode zur Bewertung dieser Vermögenspositionen (vgl. BVerfGE 126, 170 ff. Rz. 113) zugrunde gelegt.

  • OLG Frankfurt, 19.06.2002 - 2 Ws 36/02

    Strafrecht, Nebenstrafrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Unter Berücksichtigung dieses Schutzzwecks sind von der Tatbestandsverwirklichung solche unrichtigen Darstellungen auszuschließen, die für eine Entscheidung des geschützten Personenkreises, mit der Gesellschaft in rechtliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu treten oder bereits bestehende Beziehungen auszugestalten oder weiterzuführen, nicht relevant sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 275, 277; Pelz in: Bürgers/Körber, Aktiengesetz 3. Aufl. 2014, § 400 Rz. 4; für eine Begrenzung auf "evidente" Verstöße: Hefendehl in: Spindler/Sülz AktG 2. Aufl. 2010, § 400 Rz. 24; zum insofern gleichgelagerten § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG für eine Beschränkung auf "evidente" Verstöße: Lutter/Hommelhoff-Kleindiek GmbH-Gesetz 18. Aufl. 2012, § 82 Rz. 28; zu § 331 Nr. 1 HGB: Quedenfeld in: Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl. 2013, § 331 Rn. 49; die Verfassungskonformität dieser Auslegung im Hinblick auf § 331 Nr. 1 HGB bestätigend ferner: BVerfG 2 BvR 822/06 (zitiert nach juris)).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Für Fälle der - mit dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt jedenfalls im Ansatz vergleichbaren - Kreditbewilligung durch eine Bank, die naturgemäß mit Risiken behaftet sind, deren Eingehung notwendiger Bestandteil des Geschäftsbetriebes ist (vgl. BGHSt 46, 30 Rn. 14), kommt es zur Bestimmung der Pflichtwidrigkeit insbesondere auf die bei der der Bewilligung vorausgehenden Risikoprüfung angewandte Sorgfalt an.
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Für die Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB ist indessen maßgebend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers gravierend verletzt haben (BGHSt 47, 148 ff. Rz 46).
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Unter Berücksichtigung dieses Schutzzwecks sind von der Tatbestandsverwirklichung solche unrichtigen Darstellungen auszuschließen, die für eine Entscheidung des geschützten Personenkreises, mit der Gesellschaft in rechtliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu treten oder bereits bestehende Beziehungen auszugestalten oder weiterzuführen, nicht relevant sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 275, 277; Pelz in: Bürgers/Körber, Aktiengesetz 3. Aufl. 2014, § 400 Rz. 4; für eine Begrenzung auf "evidente" Verstöße: Hefendehl in: Spindler/Sülz AktG 2. Aufl. 2010, § 400 Rz. 24; zum insofern gleichgelagerten § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG für eine Beschränkung auf "evidente" Verstöße: Lutter/Hommelhoff-Kleindiek GmbH-Gesetz 18. Aufl. 2012, § 82 Rz. 28; zu § 331 Nr. 1 HGB: Quedenfeld in: Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl. 2013, § 331 Rn. 49; die Verfassungskonformität dieser Auslegung im Hinblick auf § 331 Nr. 1 HGB bestätigend ferner: BVerfG 2 BvR 822/06 (zitiert nach juris)).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Die Angeklagten traf in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG eine Vermögenspflicht, deren Umfang und Grenzen sich grundsätzlich nach Maßgabe der §§ 76, 93 AktG bestimmt (vgl. BGHSt 54, 148 Rn. 36; BGHSt 55, 288 Rn. 37).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2014 - 608 KLs 12/11
    Die Angeklagten traf in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG eine Vermögenspflicht, deren Umfang und Grenzen sich grundsätzlich nach Maßgabe der §§ 76, 93 AktG bestimmt (vgl. BGHSt 54, 148 Rn. 36; BGHSt 55, 288 Rn. 37).
  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    Gegenstand des A-Teils war im Wesentlichen, dass die H. unter Einschaltung einer Zweckgesellschaft die Risiken aus zu einem Portfolio zusammengestellten Kreditforderungen im Nominalwert von ca. zwei Milliarden Euro an die B. im Wege von CDS-Geschäften ("credit default swap', wirtschaftlich: Kreditausfallversicherung; vgl. zum Begriff LG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2014 - 608 KLs 12/11, juris Rn. 120 ff.) abgab.
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Nach dem Eingangsstempel ging am 5.11.2009 bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) vom 30.10.2009 ein.

    Das nach dem Eingangsstempel am 5.11.2009 bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eingegangene Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) datiert vom 30.10.2009.

    Ein solches Verfahren ist im Stadium des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) aufgrund eines angenommenen Anfangsverdachts anhängig.

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Nach dem Eingangsstempel ging am 5.11.2009 beim Kläger als Verfahrensbevollmächtigten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) vom 30.10.2009 ein.

    Das nach dem Eingangsstempel am 5.11.2009 bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eingegangene Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) datiert vom 30.10.2009.

    Ein solches Verfahren ist im Stadium des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (5550 Js 4/09) aufgrund eines angenommenen Anfangsverdachts anhängig.

  • LG Hamburg, 05.06.2019 - 618 KLs 3/16

    HSH-Nordbank-Verfahren teilweise gegen Geldauflagen eingestellt

    Von diesen Vorwürfen wurden die Angeklagten aufgrund der ersten Hauptverhandlung, die vom 24.07.2013 bis zum 09.07.2014 gedauert hatte, freigesprochen (LG Hamburg, Urt. v. 09.07.2014 - 608 KLs 12/11 u.a.).
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