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   LG Hamburg, 09.11.2017 - 327 O 301/17   

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https://dejure.org/2017,50582
LG Hamburg, 09.11.2017 - 327 O 301/17 (https://dejure.org/2017,50582)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2017 - 327 O 301/17 (https://dejure.org/2017,50582)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2017 - 327 O 301/17 (https://dejure.org/2017,50582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 UWG, § 5a UWG, § 69c Nr 3 S 2 UrhG
    Unlauterer Wettbewerb: Informationspflichten bei Angebot eines gebrauchten Software-Originaldatenträgers

  • damm-legal.de

    Beim Verkauf gebrauchter Software auf Originaldatenträgern bestehen keine erweiterten Informationspflichten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Beim Verkauf gebrauchter Software auf Originaldatenträgern bestehen keine erweiterten Informationspflichten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine erweiterten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software-Originaldatenträger

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 250
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur

    Auszug aus LG Hamburg, 09.11.2017 - 327 O 301/17
    Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, wovon mangels gegenteiligen Vortrags des insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellers auszugehen ist (vgl. zur Beweislast bei Mitbewerbern: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 17.11.2016, 6 U 167/16, MMR 2017, 263), so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Vervielfältigungsstück (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG).
  • OLG Hamburg, 16.06.2016 - 5 W 36/16

    Wettbewerbsverstoß: Unlauterkeit des Angebots von Gebrauchtsoftware

    Auszug aus LG Hamburg, 09.11.2017 - 327 O 301/17
    Der vorliegende Fall ist daher mit dem der Entscheidung des OLG Hamburg (MMR 2017, 344) zugrunde liegenden Sachverhalt überhaupt nicht vergleichbar.
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