Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Art 27 EGV 44/2001, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG
Kennzeichenstreitsache: Markenmäßige Verwendung einer verwechslungsfähig gestalteten Hosentasche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
- OLG Hamburg, 21.12.2012 - 3 U 96/12
- OLG Hamburg, 18.09.2014 - 3 U 96/12
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 236/14
- BGH, 02.03.2016 - I ZR 236/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 08.12.1987 - 144/86
Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Die Auslegung dieses Begriffs hat autonom und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verordnung zu erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, S. 401 - Torpedo, unter Verweis auf EuGH NJW 1989, S. 665 - Gubisch).Dies zeigt, dass beide Parteien in verschiedenen Vertragsstaaten nicht etwa zwei auf derselben Grundlage, nämlich demselben Vertragsverhältnis (vgl. hierzu EuGH NJW 1989, S. 665 - Gubisch), beruhende Rechtstreitigkeiten führen, sondern vielmehr zwei voneinander unabhängige Verfahren, nämlich einmal gestützt auf Vertrag und das andere Mal gestützt auf einen gesetzlichen Anspruch.
- BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01
Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Dabei hat sich die Auslegung des Begriffs "derselbe Anspruch" i.S.v. Art. 27 EuGVVO daran zu orientieren, dass soweit wie möglich Parallelprozesse vor Gerichten verschiedener Vertragsstaaten vermieden werden sollen, in denen Entscheidungen ergehen können, die miteinander "unvereinbar" i.S.v. Art. 34 EuGVVO sind und deshalb in dem jeweils anderen Staat nicht anerkannt werden können (vgl. BGH NJW 2002, S. 2795 zur Art. 21 EuGVÜ). - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Die Annahme einer markenmäßigen Verwendung eines Zeichen liegt dabei umso näher, wenn der Verkehr auf Grund der Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem einschlägigen Warengebiet geneigt ist, auch einzelnen Formelementen in einer Gesamtaufmachung eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (vgl. BGH GRUR 2003, S. 332 - Abschlussstück).
- BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98
CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Allein die Anzahl der von der Beklagten angeführten Drittzeichen reicht nicht aus zur Darlegung einer Schwächung der Kennzeichnungskraft der klägerischen Marke (vgl. BGH GRUR 2001, 1161 - CompuNet/ComNet). - EuG, 28.04.2009 - T-283/07
'Tailor / OHMI (Représentation d''une poche droite)' - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Ergänzend verweist die Beklagte auf die Entscheidung des EuG u.a. in der Rechtssache T-283/07 (Urteil vom 28.4.2009). - BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
Enzymax/Enzymix
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 2011, S. 826 - Enzymax/Enzymix). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
In letztgenanntem Verfahren beruft sich die Klägerin auf die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien aus dem Jahr 2006 - in hiesigem Verfahren macht sie ihre - teilweise auch nur territorial beschränkten (vgl. hierzu BGH GRUR 2011, S. 1112 - Schreibgeräte) - Markenrechte geltend. - OLG Düsseldorf, 20.07.2009 - 2 W 35/09
Begriff desselben Anspruchs i.S. von Art. 27 Abs. 1 EuGVVO
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Die Auslegung dieses Begriffs hat autonom und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verordnung zu erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, S. 401 - Torpedo, unter Verweis auf EuGH NJW 1989, S. 665 - Gubisch). - BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05
Rillenkoffer
Auszug aus LG Hamburg, 10.05.2012 - 327 O 606/10
Diese Rechte sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (BGH GRUR 2008, S. 793 - Rillenkoffer).
- OLG Hamburg, 21.12.2012 - 3 U 96/12
Zulässigkeit eines Antrag des Berufungsklägers auf Einstellung der …
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Mai 2012, Az. 327 O 606/10, einstweilen einzustellen, wird abgelehnt.Der Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Mai 2012, Az. 327 O 606/10, einstweilen einzustellen, ist daher zurückzuweisen.
- OLG Hamburg, 18.09.2014 - 3 U 96/12
Gesäßtaschen von Jeanshosen, Arcuate - Markenrechtsschutz: Entgegenstehende …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, Geschäfts-Nr. 327 O 606/10, vom 10.5.2012 wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.5.2012, Az. 327 O 606/10, abzuändern und die Klage abzuweisen.