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LG Hamburg, 10.06.2016 - 412 HKO 51/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 498 Abs 1 HGB, § 510 HGB
Seefrachtvertrag: Haftung des Verfrachters bei Abholung der Ware durch Unbefugte in einem Hafenterminal; Ablieferung des Frachtgutes beim "Express Release" Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.06.2016 - 412 HKO 51/15
- OLG Hamburg, 04.05.2017 - 6 U 133/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1965 - II ZR 31/65
Auslieferung der Güter beim Seefrachtvertrag
Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2016 - 412 HKO 51/15
Nach dem hier anwendbaren deutschen Recht ist der Terminal bei der Ablieferung von Waren immer noch als "Allonge des Verfrachters" zu betrachten (…Rabe, Seehandelsrecht, 4. Auflage 2000, § 606 HGB RN 31) und es gelten immer noch die bereits vom BGH im Urteil vom 15.11.1965 (II ZR 31/65,) angestellten Erwägungen, warum es gerade auf die (körperliche) Ablieferung der Güter ankommt.
- OLG Hamburg, 04.05.2017 - 6 U 133/16
Seefrachtvertrag: Schadensersatzanspruch des Versicherers aus übergegangenem …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.06.2016, Az. 412 HKO 51/15, wird zurückgewiesen.die Klage unter Abänderung des am 10.06.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 412 HKO 51/15 abzuweisen.