Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.07.2017 - 326 T 181/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 290 Abs 1 Nr 6 InsO, § 85 Abs 2 ZPO
Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenz: Prüfungspflicht des Schuldners bei anwaltlich erstelltem Gläubigerverzeichnis; Versagung der Restschuldbefreiung bei unterlassener Angabe einer titulierten Forderung - IWW
§ 290 InsO
Restschuldbefreiung
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Versagung der RSB bei von Rechtsanwalt erstelltem und vom Schuldner nicht überprüftem Forderungsverzeichnis
- rabüro.de
Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unterlassener Angabe einer titulierten Forderung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Versagung der Restschuldbefreiung auf Grund unvollständigen Gläubigerverzeichnisses
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.11.2016 - 68a IK 465/15
- LG Hamburg, 10.07.2017 - 326 T 181/16
Papierfundstellen
- NZI 2017, 859