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   LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20   

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https://dejure.org/2020,78633
LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20 (https://dejure.org/2020,78633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2020 - 304 T 14/20 (https://dejure.org/2020,78633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2020 - 304 T 14/20 (https://dejure.org/2020,78633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 80 Abs 1 S 1 ZPO, § 88 Abs 2 ZPO, § 829a Abs 1 ZPO
    Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden: Ausschluss von Inkassounternehmen vom vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
    Erforderlich ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 ZPO stets die Vorlage des Originals (stRspr., vgl. nur BGHZ 126, 266, 267 = NJW 1994, 2298) oder einer Ausfertigung einer öffentlich beglaubigten Vollmacht, die dem Original nach § 47 BeurkG gleichsteht (vgl. Toussaint in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 80 Rn. 17).
  • LG Koblenz, 28.11.2008 - 2 T 708/08
    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
    Wie in § 88 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, genießen bei einer Kammer zugelassene Rechtsanwälte in Bezug auf ihre eigene Versicherung, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, ein größeres Vertrauen als andere Prozessbevollmächtigte, Inkassounternehmen eingeschlossen (vgl. nur AG Celle DGVZ 2009, 113; AG Nürtingen, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 1 M 1611/09, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 712 M 125227/09, BeckRS 2009, 11533; weitere Fundstellen bei Göbel, FoVo 2018, 201 ff.).
  • LG Duisburg, 22.02.2012 - 7 T 185/11

    Nachweis der Vollmacht gem. § 80 ZPO durch Einreichung der schriftlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
    Die (klassisch oder elektronisch) beglaubigte Abschrift einer privatschriftlichen Prozessvollmacht genügt aber nicht den Erfordernissen des § 80 Abs. 1 Satz 1 ZPO, weil sie keinen Nachweis darüber erbringt, dass die Vollmacht über den Zeitpunkt der Beglaubigung hinaus noch fortbesteht (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 22.02.2012, Az. 7 T 185/11, BeckRS 2012, 7264; Toussaint, a.a.O., § 80 Rn. 17).
  • AG Hannover, 31.03.2009 - 712 M 125227/09
    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
    Wie in § 88 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, genießen bei einer Kammer zugelassene Rechtsanwälte in Bezug auf ihre eigene Versicherung, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, ein größeres Vertrauen als andere Prozessbevollmächtigte, Inkassounternehmen eingeschlossen (vgl. nur AG Celle DGVZ 2009, 113; AG Nürtingen, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 1 M 1611/09, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 712 M 125227/09, BeckRS 2009, 11533; weitere Fundstellen bei Göbel, FoVo 2018, 201 ff.).
  • AG Nürtingen, 09.06.2009 - 1 M 1611/09

    Nachweis der Vollmacht eines Inkassounternehmens im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20
    Wie in § 88 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, genießen bei einer Kammer zugelassene Rechtsanwälte in Bezug auf ihre eigene Versicherung, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, ein größeres Vertrauen als andere Prozessbevollmächtigte, Inkassounternehmen eingeschlossen (vgl. nur AG Celle DGVZ 2009, 113; AG Nürtingen, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 1 M 1611/09, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 712 M 125227/09, BeckRS 2009, 11533; weitere Fundstellen bei Göbel, FoVo 2018, 201 ff.).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZB 29/20

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten

    Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der Zivilkammer 4 des Landgerichts Hamburg vom 10. September 2020 - 304 T 14/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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