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   LG Hamburg, 10.11.2016 - 327 O 59/16   

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https://dejure.org/2016,61974
LG Hamburg, 10.11.2016 - 327 O 59/16 (https://dejure.org/2016,61974)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2016 - 327 O 59/16 (https://dejure.org/2016,61974)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2016 - 327 O 59/16 (https://dejure.org/2016,61974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 29 RABerufsO, § 29b RABerufsO, Art 7 Nr 1 Buchst b Alt 2 EUV 1215/2012, Art 4 Buchst b EGV 593/2008
    Anwaltliches Berufsrecht: Honorarhaftung eines dänischen Rechtsanwalts bei Erteilung eines Mandats als Organ einer juristischen Person

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus LG Hamburg, 10.11.2016 - 327 O 59/16
    Dies erfordert aber stets ein Vorliegen weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen (BGH NJW 2009, 580 Rn. 12).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGH NJW 2009, 580 Rn. 11).

  • OLG Hamburg, 18.05.2017 - 4 U 194/16

    Kooperation von Rechtsanwälten in der EU: Honoraranspruch eines deutschen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 10.11.2016 - Az.: 327 O 59/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat die Beklagte zu 1) mit Urteil vom 10. November 2016 (Az.: 327 O 59/16) zur Zahlung von 16.503,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.06.2015 verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.11.2016, 327 O 59/16, abzuändern und wie folgt zu tenorieren:.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2021 - 24 U 355/20

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Gebührenvereinbarung für

    Hier sollte die Klägerin ihre Beratungstätigkeit in D. , dem damaligen Kanzleisitz, erbringen, was bei einem Rechtsanwalt auch der Regelfall sein dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2006 - IX ZR 15/05, Rn. 24; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 10. November 2017 - 327 O 59/16, Rn. 35 mwN).
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