Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen Medienberichterstattung über die Hochzeit eines Prominenten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bildpublikation Prominenter: keine Geldentschädigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geldentschädigungsansprüche und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen Medienberichterstattung über die Hochzeit eines Prominenten; Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 3 Kunsturhebergesetz (KUG)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldentschädigungsansprüche und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen Medienberichterstattung über die Hochzeit eines Prominenten; Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 3 Kunsturhebergesetz ( KUG )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 760/10
- EGMR, 24.05.2016 - 68273/10
Papierfundstellen
- ZUM 2008, 801
- afp 2008, 100
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 126/07, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Berufung und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 126/07, werden zurückgewiesen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 126/07) abzuändern und die Beklagte darüber hinaus gehend zu verurteilen, an die Klägerin 250.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 2. des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 126/07) dieses insoweit abzuändern, dass an die Klägerin eine Geldentschädigung zu zahlen sei, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch mindestens 75.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit betragen sollte.
- LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
Unzulässigkeit von presserechtlichen Informationsschreiben
Das LG Hamburg hat in einer Entscheidung das presserechtliche Informationsschreiben lediglich am Rande erwähnt (LG Hamburg, Urt. v. 11.01.2008 - 324 O 126/07 - juris Rn. 71). - LG Hamburg, 04.12.2009 - 324 O 338/09
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer den Kläger betreffenden …
Zu Lizenzansprüchen bei redaktioneller Berichterstattung hat die Kammer im Urteil vom 11.1.2008, Az. 324 O 126/07 (AfP 2008, 100 ( 103)) folgendes ausgeführt: "Anders als für Werbung ist für den Bereich redaktioneller Berichterstattung von der Regelvermutung auszugehen, dass nach der Verkehrssitte Honorarzahlungen an den Betroffenen gerade nicht vereinbart werden. - LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08 Er beruft sich insoweit auf ein - zwischenzeitlich vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit Urteil vom 21.10.2008 (Az.: 7 U 11/08) abgeändertes Urteil der Kammer, mit dem der Ehefrau des Klägers wegen der auch vorliegend angegriffenen Berichterstattung u.a. eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- EUR zugesprochen worden war (Az.: 324 O 126/07).
In dem von der Ehefrau des Klägers betriebenen Parallel-Verfahren zum Az. 324 O 126/07 bzw. 7 U 11/08, in der neben der vorliegend angegriffenen Textberichterstattung auch eine Bildnisveröffentlichung angegriffenen wurde, hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 21.10.2008 ausgeführt:.