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LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 106 Abs 2 AufenthG, § 58 FamFG, § 59 FamFG, § 63 FamFG, § 62 Abs 3 S 1 AufenthG
Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft, Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 14.12.2017 - 219h XIV 357/17
- LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
- BGH, 12.03.2018 - V ZA 4/18
- BGH, 13.04.2018 - V ZA 4/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
Von der Erhebung der Dolmetscherkosten war gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abzusehen (vgl. BGH, FGPrax 2010, 154, 156). - BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14
Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …
Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
Aufgrund der Nichtbenachrichtigung des Anwalts, der sich zuletzt gegenüber der Behörde als Bevollmächtigter des Betroffenen legitimiert hat, ist dem Amtsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen, da einem Verfahrensbevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (BGH, Beschl. v. 10.07.2014 - V ZB 32/14; BGH, Beschl. v. 20.05.2016 - V ZB 140/15). - BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15
Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur …
Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heilung des Fehlers für die Zukunft durch Nachholung der Anhörung des Betroffenen möglich (BGH, Beschl. v. 18.02.2016 - V ZB 23/15; BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16). - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
Aufgrund der Nichtbenachrichtigung des Anwalts, der sich zuletzt gegenüber der Behörde als Bevollmächtigter des Betroffenen legitimiert hat, ist dem Amtsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen, da einem Verfahrensbevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (BGH, Beschl. v. 10.07.2014 - V ZB 32/14; BGH, Beschl. v. 20.05.2016 - V ZB 140/15). - BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16
Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des …
Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heilung des Fehlers für die Zukunft durch Nachholung der Anhörung des Betroffenen möglich (BGH, Beschl. v. 18.02.2016 - V ZB 23/15; BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - V ZB 167/16).