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   LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13   

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https://dejure.org/2016,42438
LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13 (https://dejure.org/2016,42438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2016 - 415 HKO 42/13 (https://dejure.org/2016,42438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 415 HKO 42/13 (https://dejure.org/2016,42438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 215 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 252 BGB, § 254 BGB
    Seetransport: Haftung des Verfrachters wegen des Verlustes zweier Kran-Türme und eines Auslegers beim Transport als Decksladung und der Beschädigung des Frachtschiffs; Haftungsverteilung zwischen Verfrachter und Befrachter; Drittschadensliquidation

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Verfrachters wegen des Verlustes zweier Kran-Türme und eines Auslegers beim Transport als Decksladung und der Beschädigung des Frachtschiffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Der Umfang des von der Beklagten gemäß § 606 Satz 2 HGB zu leistenden Schadensersatzes bestimmt sich dabei nach § 249 BGB (BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - I ZR 140/06, BGHZ 181, 292 Rn. 28; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 606 HGB Rn. 44).

    Die Vorschrift des § 607 Abs. 1 HGB findet im Rahmen von § 660 Abs. 3 HGB keine Anwendung (BGHZ 181, 292 Rn. 34 ff.; ebenso: Rabe aaO § 660 HGB Rdn. 26).

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 200/03

    Drittschadensliquidation bei Verlust von Transportgut

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Durch dieses Rechtsinstitut soll verhindert werden, dass dem Schädiger durch vertragliche Vereinbarungen zwischen seinem Gläubiger und einem Dritten, die den Schaden von dem Gläubiger auf den Dritten verlagern, ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht (BGH, Urteil vom 01. Juni 2006 - I ZR 200/03 -, Rn. 18, juris).
  • LG Hamburg, 11.02.2013 - 419 HKO 89/10

    Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung von Kranteilen während des

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Dieser Transportschaden war Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg zum Aktenzeichen 419 HKO 89/10 = Hanseatisches Oberlandgericht 6 U 24/13.
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Bei der Drittschadensliquidation macht derjenige, in dessen Person die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm mit Ausnahme des Schadens erfüllt sind, einen fremden Schaden geltend (BGH, Urteil vom 07.05.2009, Az. III ZR 277/08, juris, Tz. 43).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2013 - 6 U 24/13

    Darlegungslast für Voraussetzungen eines konkurrierenden Anfechtungsanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Dieser Transportschaden war Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg zum Aktenzeichen 419 HKO 89/10 = Hanseatisches Oberlandgericht 6 U 24/13.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Auszug aus LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13
    Zwar kann es für ein grobes Organisationsverschulden sprechen, wenn ein Schiff mit einer unzureichend gesicherten Ladung den Hafen verlässt, so dass es Sache der Beklagten wäre vorzutragen, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um eine Gefährdung des Gutes durch unzureichende Sicherung zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 212/06 -, Rn. 40, juris).
  • OLG Hamburg, 08.11.2018 - 6 U 222/16

    Seetransport: Schadensersatz wegen Verlusts einer Decksladung bei Zusammentreffen

    Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2016, Az. 415 HKO 42/13, abgeändert:.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 11.10.2016 (veröffentlicht in juris mit Anmerkung Vyvers, jurisPR-VersR 8/2017 Anm. 4 = RdTW 2016, 422, beck-online) die Beklagte teilweise zur Zahlung verurteilt und im Übrigen die Klage und Widerklage abgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des am 11.10.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg (Az.: 415 HKO 42/13) zu verurteilen, an sie (die Klägerin) weitere EUR 912.117,10 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 30.04.2013 zu zahlen.

    die Klage - unter Aufhebung des der Beklagten am 14.10.2016 zugestellten Urteils des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2016, Aktenzeichen 415 HKO 42/13 - abzuweisen, sowie.

  • LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HKO 1968/18

    Beschädigung von Ladung - Klausel "fios excl. lsd"

    Damit wurde die "fios-Klausel" nicht dahingehend eingeschränkt, dass das Sichern der Ladung nicht durch den Befrachter erfolgen sollte (LG Hamburg RdTW 2016, 422).
  • LG Würzburg, 20.09.2019 - 11 HKO 1968/18
    Damit wurde die "fios-Klausel« nicht dahingehend eingeschränkt, dass das Sichern der Ladung nicht durch den Befrachter erfolgen sollte (LG, Hamburg RdTW 2016, 422).
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