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LG Hamburg, 12.02.2021 - 307 S 16/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 546 BGB, § 573 Abs 1 S 1 BGB
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung wegen beabsichtigter Erweiterung einer Kindertagesstätte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebsbedarf zur Erweiterung einer Kindertagestätte ist Kündigungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsbedarf zur Erweiterung einer Kindertagestätte ist Kündigungsgrund (IMR 2021, 396)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 31.01.2020 - 410a C 8/19
- LG Hamburg, 12.02.2021 - 307 S 16/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 25.03.1981 - 4 U 201/80
Auszug aus LG Hamburg, 12.02.2021 - 307 S 16/20
Entgegen der seitens des Amtsgerichts in dem mit der Berufung angegriffenen Urteil unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. März 1981 - 4 U 201/80 - vertretenen Rechtsauffassung war es vorliegend nicht zwingend erforderlich, dass die Zweckentfremdungsgenehmigung bereits zum Zeitpunkt der Kündigung vorlag. - LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
Auszug aus LG Hamburg, 12.02.2021 - 307 S 16/20
Ebenso wie bei der Eigenbedarfskündigung (vgl. hierzu die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 12.02.2019 - 316 S 78/17 m.w.N.) ist es auch für die Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB nicht erforderlich, dass der Vermieter alle für die geplanten Baumaßnahmen erforderlichen Baugenehmigungen bereits tatsächlich eingeholt hat. - BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des …
Auszug aus LG Hamburg, 12.02.2021 - 307 S 16/20
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses vorliegen kann, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (vor allem eine Gemeinde) die von ihr vermietete Wohnung zur Umsetzung von Aufgaben benötigt, an deren Erfüllung ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11 - Rdnr. 12 m.w.N.).