Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)
§§ 19a, 97 UrhG
Muss Filesharing-Hoster Rapidshare seinen Dienst einstellen? / Streitwert: 24 Mio. EUR - openjur.de
- Telemedicus
Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
- Telemedicus
Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
- webshoprecht.de
Grundsätzliche Mitstörerhaftung von RapidShare
- JurPC
Urheberrechtsverletzung durch Musikdownload über einen Sharehosting-Dienst
- aufrecht.de
RapidShare haftet und verliert erneut im Streit um Urheberrechtsverletzungen durch User
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der Möglichkeit des Herunterladens illegaler Kopien von Musikdateien über einen Sharehosting-Dienst; Veröffentlichung eines Download-Links als öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes; Umfang ...
- czarnetzki.eu
Haftung eines Sharehosting-Dienstes für Downloadlink
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
RapidShare / rapid share
- info-it-recht.de
Zur Störerhaftung eines Sharehosting-Dienst (Urheberrecht)
- gema.de
- kanzlei.biz
Rapidshare haftet voll!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht)
Sharehoster muss Veröffentlichung von Musik unterbinden
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Rapidshare haftet als Mitstörer für Rechtsverletzungen Dritter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Uneingeschränkte Haftung von Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verletzung von Urheberrechten durch RapidShare-Links
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08
- OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12
Papierfundstellen
- ZUM 2009, 863
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12
File-Hosting-Dienst
Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Hamburg, ZUM 2009, 863). - LG Hamburg, 30.01.2015 - 308 O 105/13
Urheberrechtsverletzung durch Sharehoster: Beihilfe zum unerlaubten öffentlichen …
Die streitgegenständlichen 137 Musikwerke waren bereits Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen den Parteien vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 93/08).Am 10.03.2008 erhob die Klägerin im Verfahren 310 O 93/08 vor dem Landgericht Klage und machte Unterlassungsansprüche in Bezug auf bestimmte Werke geltend.
Das Gericht hat die Akten zum Ausgangsverfahren (Landgericht Hamburg: 310 O 93/08, Hans. OLG: 5 U 87/09, BGH: I ZR 80/12) einschließlich der Ordnungsmittelverfahren beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Diese 137 Werke waren nach den ersten beiden Funden, die jeweils Gegenstand des Verfahrens 310 O 93/08 waren (pflichtbegründender Verstoß und haftungsauslösender Verstoß), und nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bis zu dreimal, mindestens aber jeweils ein weiteres Mal auf den Servern der Beklagten gespeichert und über Linkressourcen öffentlich zugänglich gemacht worden.
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
Da der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG und der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG nach § 101 Abs. 3 UrhG denselben Auskunftsumfang haben, kam es nicht darauf an, ob die Verfügungsbeklagte zudem Störerin war (siehe hierzu z. B. OLG Hamburg, 30.11.2009 - 5 U 111/08, MMR 2010, 51 ff - Rapidshare II; LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08, ZUM 2009, 863 ff - Rapidshare III; OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07, ZUM-RD 2009, 246 ff - Usenet I; enger z. B. OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07, ZUM-RD 2007, 581 - Rapidshare), wie es für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG erforderlich wäre. - LG Hamburg, 10.12.2009 - 308 O 667/09
Störerhaftung bei Zugänglichmachen von geschützten Filmwerken im Internet
Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen im Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 310 O 93/08 (BeckRS 2009 20149), an, in dem es u.a. heißt:. - LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte
Im Übrigen hält die Kammer an ihren Ausführungen im Urteil vom 12.06.2009, Az.: 310 O 93/08 (BeckRS 2009 20149), fest, in dem es u.a. heißt:.