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   LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17   

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LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17 (https://dejure.org/2017,47016)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2017 - 318 S 1/17 (https://dejure.org/2017,47016)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 318 S 1/17 (https://dejure.org/2017,47016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 27 Abs 2 Nr 2 WoEigG, § 29 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 46 WoEigG
    Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats ; Pflichten des Beirats bei Auszahlung eines Architektenhonorars; Nebenintervention durch einen nicht anfechtenden Wohnungseigentümers; Auslegung der ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Es ist demnach nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer durch den Beschluss persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124, Rn. 11, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 46 Rdnr. 19).

    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, ZMR 2010, 300, Rn. 19, zitiert nach juris unter Hinweis auf Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, Rn. 23, zitiert nach juris [zur Verwalterentlastung]) vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 12, zitiert nach juris; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 29 Rdnr. 32).

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Ohne Bedeutung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass, wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, im Ausgangspunkt der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 182/12, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit EUR 500, 00 anzusetzenden Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat, zuzüglich des klägerischen Anteils an etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses gestützt wird (BGH, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).

    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, ZMR 2010, 300, Rn. 19, zitiert nach juris unter Hinweis auf Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, Rn. 23, zitiert nach juris [zur Verwalterentlastung]) vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 12, zitiert nach juris; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 29 Rdnr. 32).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Zudem habe der BGH am 26.10.2012 (V ZR 7/12) entschieden, dass eine streitgenössische Nebenintervention einzelner Wohnungseigentümer nicht möglich sei.

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention einzelner beklagter Wohnungseigentümer auf Klägerseite selbst in einem Fall verneint, indem das Amtsgericht die Verbindung mehrerer Anfechtungsprozesse gem. § 47 WEG pflichtwidrig unterlassen hatte, und dies damit begründet, dass § 66 Abs. 1 ZPO voraussetze, dass der Rechtsstreit zwischen anderen Parteien geführt werde, woran es hier fehle, weil der Kläger in dem Parallelverfahren Beklagter gewesen sei (BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Mangels abweichender Angaben ist vielmehr aufgrund einer objektiven und normativen Auslegung des Beschlusses "aus sich heraus" (BGH Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15, Rn. 20, zitiert nach juris; Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 163/14, NJW-RR 2015, 1037, Rn. 16, zitiert nach juris; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.) davon auszugehen, dass damit nur das Architektenhonorar für den 2. + 3. BA gemeint war.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09, ZMR 2010, 300, Rn. 19, zitiert nach juris unter Hinweis auf Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, Rn. 23, zitiert nach juris [zur Verwalterentlastung]) vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017 - V ZB 113/16, Rn. 12, zitiert nach juris; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 29 Rdnr. 32).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 184/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 184/11, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Anfechtungsklage gegen den

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 145/11, Rn. 5, NJW-RR 2012, 780, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12

    Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Die Vertretungsbefugnis des Verwalters gem. § 27 Abs. 2 Ziff. 2 WEG erstreckt sich auch auf ein Berufungsverfahren, das die beklagten Wohnungseigentümer als Berufungskläger gegen den in erster Instanz ganz oder teilweise erfolgreichen Anfechtungskläger führen (LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2013 - 1 S 416/12, ZMR 2014, 386, Rn. 4, zitiert nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG, ZMR 2013, 735, Rn. 3, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O. § 27 Rdnr. 72; a.A. Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Auflage, § 27 Rdnr. 148).
  • LG Dortmund, 10.09.2013 - 1 S 416/12

    Verwalter darf Rechtsanwalt im Namen aller Eigentümer bevollmächtigen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17
    Die Vertretungsbefugnis des Verwalters gem. § 27 Abs. 2 Ziff. 2 WEG erstreckt sich auch auf ein Berufungsverfahren, das die beklagten Wohnungseigentümer als Berufungskläger gegen den in erster Instanz ganz oder teilweise erfolgreichen Anfechtungskläger führen (LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2013 - 1 S 416/12, ZMR 2014, 386, Rn. 4, zitiert nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG, ZMR 2013, 735, Rn. 3, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O. § 27 Rdnr. 72; a.A. Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Auflage, § 27 Rdnr. 148).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11

    Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

  • LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20

    Beschlussanfechtung einer WEG

    Das Landgericht Hamburg zitiert in seinem Urteil vom 12.07.2017, 318 S 1/17, Rn. 36, zwar zunächst ebenfalls die v. g. pauschale Feststellung des BGH.
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